Präimplantationsdiagnostik

Der Deutsche Bundestag hat am 7. Juli 2011 über den künftigen Umgang mit der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) entschieden. Zur Abstimmung standen drei unterschiedliche Gesetzentwürfe fraktionsübergreifender Parlamentariergruppen. Der "Deutsche Ethikrat", das politisch bedeutendste Beratungsgremium im Vorfeld, hatte nach monatelangen Gesprächen im Frühjahr seinen Bericht vorgelegt. Der Rat war zu keiner einheitlichen Meinung gekommen. Auch innerhalb von Kirchen und Verbänden finden sich unterschiedliche Einschätzungen. Hintergrund und wichtige Positionen der Debatte sind hier dokumentiert (Stand: Juli 2011).
A. Die Entscheidung zur PID im Bundestag am 7. Juli 2011
B. Was versteht man unter Präimplantationsdiagnostik (PID)?
C. Stimmen zur Abstimmung
1. ... aus der Evangelischen Kirche und der Diakonie
2. ... aus der Katholischen Kirche
3. ... vom Zentralrat der Muslime
4. ... von der Bundesärztekammer

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A. Die Entscheidung zur PID im Bundestag am 7. Juli 2011
Nach monatelangen intensiven Diskussionen hat der Bundestag am 7. Juli 2011 über den künftigen Umgang mit der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) entschieden. Fast vier Stunden lang debattierten die Abgeordneten über grundlegende ethische Fragen rund um den Themenkomplex PID. Zur Abstimmung standen drei unterschiedliche Gesetzentwürfe fraktionsübergreifender Parlamentariergruppen.
Hintergrund der Entscheidung
Ausgelöst wurde die Diskussion nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Leipzig im Juli 2010, wonach die PID nach dem 1991 in Kraft getretenen Embryonenschutzgesetz nicht grundsätzlich untersagt ist. Dabei ist die Auswahl künstlich befruchteter Eizellen bei Paaren mit einer Veranlagung zu schweren Genschäden erlaubt. Das Gericht forderte den Gesetzgeber zu einer weiteren Klarstellung auf.

Prof. Dr. Dr. Wolfgang Huber, Mitglieder des Deutschen Ethikrats, bei der Präsentation der Stellungnahme zur Präimplantationsdiagnostik
© Ethikrat
Empfehlung des Ethikrats
Der "Deutsche Ethikrat", das politisch bedeutendste Beratungsgremium im Vorfeld, hatte nach monatelangen Gesprächen im Frühjahr 2011 seinen Bericht vorgelegt. Der Rat war zu keiner einheitlichen Meinung gekommen. 13 Mitglieder des Gremiums sprachen sich in der Stellungnahme dafür aus, die PID bei Embryonen aus dem Reagenzglas begrenzt zuzulassen. Elf Ratsmitglieder waren gegen die Diagnose-Methode. Außerdem stellte das Gremium klar, dass die Grundsatz-Entscheidung zur PID bei den Abgeordneten selbst liege und somit eine fraktionsübergreifende Abstimmung notwendig wäre.
Fraktionsübergreifende Gesetzesentwürfe – Entscheidung ohne Fraktionszwang
Die drei zur Entscheidung vorgelegten Entwürfe lassen sich kurz wie folgt charakterisieren [1]
- Der Verbotsantrag wendet sich gegen jede "Selektion menschlichen Lebens" und möchte daher die Embryonenauswahl vollständig untersagen. Ihn unterzeichneten 192 Abgeordnete.
- Der Gegenantrag will die PID in Grenzen zulassen, nämlich dann, wenn Eltern die Veranlagung zu einer schwerwiegenden Erbkrankheit haben oder wenn eine Tot- oder Fehlgeburt droht. Ihn haben 215 Abgeordnete in den Bundestag eingebracht.
- Die wenigsten Unterstützer (36) fand der Antrag, der zwar ein Verbot vorsieht, aber auch eine nicht rechtswidrige Ausnahme für Eltern macht, die aufgrund eines Erbfehlers bereits eine Tot- oder Fehlgeburt erlitten haben.
Sowohl der zweite als auch der dritte Antrag sehen vor, dass eine Ethikkommission in jedem Einzelfall über die Zulassung zur PID entscheiden soll.
Große Mehrheit für die Zulassung der PID in Grenzen
Am Ende der Debatte stimmten in der dritten Lesung 326 Abgeordnete in namentlicher Abstimmung für den Gesetzentwurf (17/5451) einer Parlamentariergruppe um Peter Hintze (CDU/CSU) und Ulrike Flach (FDP), der den Gentest an Embryonen zulassen will, wenn Paare eine Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder bei ihnen mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. 260 Abgeordnete stimmten gegen den Entwurf - acht enthielten sich der Stimme.
Bedingungen und Einschränkungen für eine PID
Der Bundestag gibt mit seiner Entscheidung nun erstmals Bedingungen für die PID vor. Die Gentests werden erlaubt, allerdings mit Einschränkungen:
- Die PID ist nur dann möglich, wenn es bei den Eltern die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit gibt oder die Gefahr einer Fehl/Totgeburt sehr hoch ist.
- Dabei darf eine PID aber nur an speziell zugelassenen Zentren vorgenommen werden.
- Die Beratung der Eltern vor einem Verfahren ist zwingend vorgeschrieben.
- Eine Ethikkommission muss dem Verfahren in dem konkreten Fall zustimmen.
Begründung von Abgeordneten für die Anträge
Peter Hintze (CDU): "Nicht eine Ethik der Strafe, sondern eine Ethik des Helfens macht unsere Gesellschaft menschlicher" und "menschliches Leben beginnt für mich mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle. Damit beginnt für mich aber nicht der Mensch. Ich kann nur von einem Menschen sprechen, wenn sich dieses menschliche Leben in die Gebärmutter einnistet und dann dieser natürliche Prozess zur Geburt führt."
Wolfgang Zöller (CSU): "PID bedeutet Selektion. Gentests an Embryonen könnten das makellose Musterbaby zum Ideal machen."
Dr. Carola Reimann (SPD): "Wer die Prozedur einer PID auf sich nimmt, tut das nicht, um ein Kind mit blauen Augen zu bekommen."
Dr. Ursula von der Leyen (CDU): "Ein PID-Totalverbot geht von einem bevormundeten Menschen aus, der Entwurf zur eingeschränkten Freigabe von einem mündigen Menschen."
Dr. Ilja Seifert (Die Linke): "... aus einem Kinderwunsch wird bald ein Wunschkind mit speziell geplanten Eigenschaften."
Prof. Dr. med. Karl Lauterbach (SPD): "... mit PID könnten spätere Abtreibungen behinderter Föten verhindert werden, das ist aller Ehren wert".
Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): "Die Zulassung von PID führt dazu, dass Menschen mit Behinderung als weniger wertvoll angesehen werden."
Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD): "PID verhindert auf jeden Fall das Lebensrecht von gezeugtem menschlichem Leben:"

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B. Was versteht man unter Präimplantationsdiagnostik (PID)?
Unter PID versteht man Gentests an Embryonen (zellbiologische und molekulargenetische Untersuchungen), bevor diese in die Gebärmutter eingepflanzt werden. Diese sind durch so genannte In-Vitro-Fertilisation entstanden, also durch künstliche Befruchtung. Üblicherweise wird dafür eine Zelle des Embryos am dritten Tag nach der Befruchtung entnommen. Er befindet sich zu diesem Zeitpunkt im so genannten Vier- bis Achtzellen-Stadium. Das Genom wird dann auf Genmutationen oder Chromosomen-Anomalien untersucht. Erbkrankheiten und schädliche Besonderheiten der Chromosomen können in einem sehr frühen Stadium erkannt werden. Dies geschieht meistens auf Wunsch von Eltern, die selbst an einer vererbbaren Krankheit oder Behinderung leiden oder zumindest die Veranlagung dafür haben und vorher wissen wollen, ob ihr Ungeborenes auch davon bedroht sein könnte. Nach der PID wird nur ein Embryo ohne Befund in die Gebärmutter eingepflanzt, die anderen Embryonen werden vernichtet.
Folgende begriffliche Abgrenzungen gilt es, in der Fortpflanzungsmedizin vorzunehmen:
1. Präfertilisationsdiagnostik: Untersuchung der Eizelle vor der Befruchtung
2. Präimplantationsdiagnostik: Untersuchung des Embryos vor der Einpflanzung in die Gebärmutter
3. Pränataldiagnostik: Untersuchung des Fötus vor der Geburt
Großbritannien war weltweit das erste Land, in dem 1978 nach einer In-Vitro-Fertilisation (d. h. Befruchtung im Glas) ein Kind geboren wurde. In den Folgejahren entwickelte die britische Forschung das Verfahren der PID (englisch: PGD, Preimplantation genetic diagnosis). Im Jahre 1990 wurde auf die Herausforderungen der neuen Reproduktionstechnologien mit einem umfassenden Gesetz reagiert und eine nationale unabhängige Regulierungs-und Überwachungsbehörde installiert, die Human Fertilisation and Embryology Authority (HFEA).
Diese regelt die Vergabe von Lizenzen, die von medizinischen Zentren benötigt werden, um eine PID anbieten zu können. Sie entscheidet zudem darüber, welche genetisch und chromosomal bedingten Störungen für eine PID zulässig sind.
Die PID ist seit den frühen 1990er Jahren verfügbar und wurde bereits bei der Zeugung von mehr als 10 000 Kindern weltweit angewendet. Sie gilt ethisch und politisch als umstritten, da sie, wie oben ausgeführt, grundlegende Fragen nach dem Wert und der Bewertung werdenden Lebens aufwirft.
In vielen Ländern, darunter den meisten europäischen Ländern, ist die PID gesetzlich geregelt und für teils sehr unterschiedliche Anwendungen erlaubt. Österreich, Schweiz und Italien sind europaweit die einzigen Länder, in denen PID per Gesetz verboten ist. Irland und Luxemburg haben sich auf keinen Gesetzestext festgelegt.
In Deutschland wurde bis zum Sommer 2010 das Verbot der PID aus verschiedenen Vorschriften des Gesetzes vom 13.Dezember 1990 zum "Schutz von Embryonen" (ESchG) abgeleitet. [2] Am 6. Juli 2010 entschied der Bundesgerichtshof, dass die nach extrakorporaler Befruchtung beabsichtigte PID mittels Blastozystenbiopsie und anschließender Untersuchung auf schwere genetische Schäden hin keine Strafbarkeit nach dem Embryonenschutzgesetz begründe. Auf diesem geschichtlichen Hintergrund mit dem entsprechenden Klärungsbedarf hat der Bundestag dann am 7. Juli 2011 den entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet. [3]
C. Stimmen zur Abstimmung
Die PID ist und bleibt ethisch und politisch umstritten. In der Frage, ob und wie die PID angewendet werden darf, verschränken sich grundlegende Aspekte der Individual-und Sozialethik. Dabei werden fundamentale Fragestellungen angesprochen wie etwa die grundlegende Frage, in welchem Moment das Mensch-Sein beginnt.

Präses Nikolaus Schneider
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1.) Stellungnahmen der Evangelischen Kirche und der Diakonie
Evangelische Bischöfe in BRD positionieren sich unterschiedlich, sowohl kritisch als auch vorsichtig zustimmend. Der Vorsitzender des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Präses Nikolaus Schneider, sagte in einem Interview mit dem Evangelischen Pressedienst epd [4]:
- "Ich möchte Medizinerinnen und Medizinern sowie den Paaren nicht mit einem grundsätzlichen Misstrauen gegenübertreten, allerdings geht die Freigabe der PID zu weit."
- Persönlich hätte er eine Zulassung der PID nur für den Ausnahmefall einer mit großer Wahrscheinlichkeit drohenden Tot- oder Fehlgeburt vorgezogen.
- Er verweist auf die Stellungnahme des Rates der EKD [5], die ein Verbot dieses Verfahrens unterstützt. (Uneins war sich allerdings das Gremium dabei, ob in eng begrenzten Ausnahmefällen die PID zulässig sein sollte.)
- Ausdrücklich würdigte er den Entscheidungsprozess der Politiker: „Sie haben sich Zeit gelassen und mit großem Ernst gedacht und diskutiert und fraktionsübergreifend der persönlichen Entscheidung Raum gegen." Er begrüße auch die nun hergestellte Rechtssicherheit.
Präses Schneider bezog sich dabei auf eine Erklärung des Rates der EKD zur PID vom 15. Februar 2011 [5], die unter dem Leitwort von Psalm 139,16 steht: "Deine Augen sahen mich, als ich noch nicht bereitet war." Darin wird ausgeführt:
- Kinder sind Geschenke Gottes;
- ein Leben mit Behinderung ist in die ganze Bandbreite der Ebenbildlichkeit Gottes eingeschlossen;
- Gleichberechtigung zur gesellschaftlichen Teilhabe ist ausnahmslos allen Menschen zu ermöglichen;
- Leben ist nicht durchgängig planbar. Leben lässt sich vor Leid nicht schützen.
- Die Zulassung von PID relativiert dieses Menschenbild, wenn sie dazu dient, auszuwählen und festzulegen, welches Leben "lebenswert" ist und welches nicht. Es gilt zu bedenken, ob eine Zulassung der PID mit dem Ziel verantwortbar ist, lebensfähige Embryonen zu identifizieren.
- Letztendlich geht es aber um eine Gewissensentscheidung jedes Einzelnen, in persönlicher Verantwortung ein eigenes ethisches Urteil zu bilden.

Diakonie-Präsident Johannes Stockmeier
Diakonie-Präsident Johannes Stockmeier äußerte sich in einer Pressemeldung des Bundesverbandes [6]:
- Er hält die Freigabe der PID durch den Gesetzgeber für zu weit gehend;
- "Leben ist nicht immer planbar."
- Die Rechtssicherheit, die als solches zu begrüßen sei, wird durch die Schwierigkeit erkauft, die Grenzen der Auflagen zu bestimmen.
- Die Anwendung der PID erhöht die Verantwortung der Fortpflanzungsmedizin erheblich. Die gesellschaftliche Akzeptanz gegenüber Menschen mit Behinderung darf nicht durch die Möglichkeit, eine PID einzusetzen, sinken.
Der Bundesverband Evangelischer Behindertenhilfe e.V. (BeB) spricht sich klar für ein PID-Verbot aus [7]:
- Nur ein gesetzliches Verbot der PID hätte der zunehmenden Gefährdung der Würde des Menschen und der Solidarität mit Menschen mit Behinderung entgegenwirken können.
- Eine Abstufung des Lebensschutzes nach genetischer Disposition (etwaige Behinderung) oder Entwicklungsstand betrachtet der Verband als Verstoß gegen die Menschenwürde und Artikel 2 und 3 des Grundgesetzes.
- Das ungelöste ethische Dilemma bleibt bestehen: Was passiert mit den "übrig gebliebenen Embryonen"?
- Eine schleichende Ausweitung des Verfahrens ist zu erwarten.
- In seiner Stellungnahme votierte der BeB im Februar 2011 somit für ein klares PID-Verbot.

Kardinal Joachim Meisner
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2.) Reaktionen aus der Katholischen Kirche
Erzbischof Robert Zollitsch, Freiburg, spricht sich eindeutig gegen eine Zulassung von PID aus. Er verstehe zwar die Nöte von Menschen, "die Selektion von menschlichen Embryonen verstoße aber gegen die Menschenwürde."
Für Kardinal Joachim Meisner, Köln, gibt es Menschenwürde "nur ganz oder gar nicht." Dem Staat sei jetzt ein weiterer Stein aus dem Fundament gebrochen, auf dem die Menschenwürde ruht. Die Erfahrung lehre, dass alle als Einschränkungen und Ausnahmen gedachten Regeln binnen kurzem als Gewohnheitsrecht und sogar Anspruch betrachtet würden.
Der Münsteraner Bischof Felix Genn sagte, dies sei "eine Verwirrung in unserem Land, weil um der Hilfeleistung willen für Eltern, die sich ein Kind wünschen, in Kauf genommen wird, dass menschliches Leben getötet wird." Unsere Gesellschaft brauche mehr Verständnis gegenüber Menschen mit Behinderungen.
3.) Vom Zentralrat der Muslime in Deutschland
Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD), Aiman A. Mazyek, sagt in einer Pressemeldung, mit dem Beschluss sei Klarheit und vor allem Rechtssicherheit geschaffen worden. "Der Islam ist offen für wissenschaftlichen Erneuerungen und eine Religion der Erleichterung." [8]
4) Von der Bundesärztekammer
Der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, sagte, die Ärzte würden die Verantwortung für ein Verfahren unter kontrollierten Bedingungen übernehmen. Die PID müsse aber auf wenige und ganz bestimmte Indikationen begrenzt werden. "Mit uns wird es kein Designerbaby geben und auch kein so genanntes Retterbaby, das nur einem erkrankten Kind als Ersatzteillager dienen soll." [9]
Kontakt für Hinweise und Nachfragen: Barbara Montag, Stabsstelle Diakonisches Profil und Kommunikation Diakonisches Profil, Telefon: 0211 6398-268, b.montag@diakonie-rwl.de
Nachweise und weitere Informationen
1 „Bundestag debattiert über PID“ - Bericht auf den Webseiten des Deutschen Bundestags
2 2 Gesetz zum Schutz von Embryonen (Embryonenschutzgesetz - ESchG)
3 Ausführliche Darstellung zum Thema Präimplantationsdiagnostik in der Wikipedia
4 epd-Nachrichten: Kirchenvertreter kritisieren PID-Beschluss
5 Stellungnahme des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Präimplantationsdiagnostik (PID)
6 Diakonie Bundesverband: „PID-Gesetz geht zu weit
7 „BeB spricht sich für klares PID-Verbot aus
8 „Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) begrüßt das neue PID-Gesetz“
9 Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, zur PID