15. Februar 2011
"Freie Heimwahl verteidigen"
Die Stadt Duisburg beschneidet die Wahlfreiheit von Pflegebedürftigen

Ulrich Christofczik
Die Stadt Duisburg will ihrer Zahlungspflicht als Sozialhilfeträger für anderweitig nicht gedeckte Pflegekosten nur noch bis zu einer willkürlich gesetzten Grenze nachkommen. "Das Recht eines jeden Pflegebedürftigen auf freie Heimwahl wird dadurch beschnitten", sagt Ulrich Christofczik, Leiter des Geschäftsbereichs Pflege, Alten- und Behindertenarbeit der Diakonie RWL, in einem Kommentar für Chrismon rheinland.
Christofczik weiter: "Auch wenn das Vorgehen der Stadt vor Gerichten keinen Bestand haben wird: Im sicher beabsichtigten Effekt werden Menschen davon abgeschreckt, ein Heim in ihrer gewünschten Umgebung oder mit der von ihnen gewünschten Ausrichtung zu wählen, wenn dieses auch nur geringfügig über der verordneten Preisgrenze liegt. Die Preise für stationäre Pflege werden aber zwischen den Einrichtungen und den Pflegekassen unter Beteiligung der Sozialhilfe ausgehandelt. Es kann nicht sein, dass eine Stadt die mit ihrer Mitwirkung vereinbarten Vergütungssätze für stationäre Pflege zu Lasten der Betroffenen im nach hinein in Frage stellt.
Der Sparzwang kann dazu führen, dass Bewohnerinnen und Bewohner sich gegen ihren Willen genötigt sehen, in Doppelzimmern zu leben und Pflegeheime aus Kostengründen Personal abbauen.
Wir wissen um die finanziellen Probleme der Stadt Duisburg. Diese dürfen aber nicht auf die Schwächsten in der Bevölkerung abgewälzt werden. Wir setzen uns deshalb mit aller Kraft gegen die Sparmaßnahmen bei der Übernahme von Pflegekosten zur Wehr, denn uns ist auch bekannt, dass andere Kommunen das Duisburger Verfahren mit Interesse beobachten."
Weitere Informationen
- Chrismon plus rheinland
- Der Kommentar von Ulrich Christofczik und weitere Informationen zu den Sparmaßnahmen der Stadt Duisburg: Chrismon plus Rheinland, Ausgabe 02.2011, S. I
Webseiten von Chrismon plus rheinland mit der aktuellen Ausgabe als Online-Fassung