Hintergründe und Analysen
Unverhältnismäßig und verfassungswidrig
Stellungnahme des Bundesverbandes der Diakonie zu Kinderregelsätzen bei ALG II-Beziehern
Der Bundesverband der Diakonie e.V. hat eine Stellungnahme zum Normenkontrollverfahren des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Regelsätze für Kinder bei ALG II- Beziehern formuliert. Darin kommt er in Übereinstimmung mit dem Bundessozialgericht und dem hessischen Landessozialgericht zu dem Ergebnis, dass die Regelung über diese Regelsätze (§ 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB II) verfassungswidrig ist. Um eine Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit der Rechtsnorm zu garantieren, fordern die Verfasser: „Die pauschalierten Regelsätze müssen spezifischen Bedarfen von Kindern auch in Einzelfällen Rechnung tragen oder die Möglichkeit bieten, besondere Bedarfe über ergänzende Leistungen zu decken, damit die Normen des Sozialstaats erfüllt werden. Sie müssen sich auch von anderen Leistungen, insbesondere denen der Länder und Kommunen abgrenzen lassen, die einen ähnlichen Zweck verfolgen“ (S. 1-2).
In der Stellungnahme werden die Themen „Existenzminimum“, „Herleitung der Regelsätze im SGB II“, „Pauschaler Regelsatz und abweichende Leistungen“, „Abgrenzung des Kinderregelsätze zu Leistungen der Länder und Kommunen“ sowie „Regelsatzkorrekturen“ behandelt. Im Fazit des Bundesverbandes über die bestehende Vorschrift über die Regelsätze heißt es: „Sie erweist sich sowohl der konkreten Höhe nach als auch insbesondere im Hinblick auf ihre strukturelle Ausgestaltung als zur Sicherung des Existenzminimums ungeeignet“ (S. 9).
Detaillierte Informationen zur Sachlage entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument mit der vollständigen Stellungnahme.
Material zum Herunterladen
- Die gesamte Stellungnahme des Bundesverbandes
- DW_EKD__StN_BVerG_SGB_II_Kinderregelsaetze_090723.pdf