Hintergründe und Analysen
Kinderrechte ins Grundgesetz
Argumente für eine kindergerechte Verfassungsänderung

Logo der Kampagne „Kinderrechte ins Grundgesetz“
Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen wurde im Jahr 1989 verabschiedet und mittlerweile von allen Staaten – mit Ausnahme von Somalia und den USA – unterzeichnet. Ungeachtet dessen wurden die Rechte des Kindes bislang von den meisten Staaten nicht in die nationalen Verfassungen aufgenommen, so auch nicht in Deutschland.
Anspruch auf Anerkennung der Individualität
Für eine Einführung der Kinderrechte ins Grundgesetz setzt sich das „Aktionsbündnis Kinderrechte“ – bestehend aus dem Deutschen Kinderhilfswerk, dem Deutscher Kinderschutzbund und dem UNICEF – ein. Aus der Sicht der Bündnispartner sind Kinder als gleichberechtigte Mitglieder der menschlichen Gemeinschaft, als eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität anzuerkennen, weswegen ihre Rechte gesondert im Verfassungsgesetz geschützt werden müssen.
Das Grundsatzpapier „Kinderrechte ins Grundgesetz“ beleuchtet kurz die Hintergründe der Debatte und liefert Argumente für eine entsprechende kindergerechte Verfassungsänderung.