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23. September 2011

"Diakonische Träger haben attraktive Vergütungen"

Stellungnahme der Diakonie RWL zu aktuellen Aktionen der Gewerkschaft ver.di

Portraitfoto

Günther Barenhoff, Sprecher des Vorstands der Diakonie RWL

Die Gewerkschaft ver.di droht diakonischen Trägern mit Streikaktionen und Protesten, um Tarifverträge für die Diakonie zu erzwingen. Hierzu stellt  Pastor Günther Barenhoff, Sprecher des Vorstandes der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe fest: Die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der Diakonie sind attraktiv und innerhalb des Sozialsektors überdurchschnittlich. Hierzu zählen neben den Monatsvergütungen auch Kinderzuschläge, eine Jahressonderzahlung, eine kirchliche  zusätzliche Altersversorgung und weitere attraktive Leistungen.

Darüber hinaus haben die Einrichtungen der kirchlichen Wohlfahrtsverbände eine hohe Tarifbindung, die gegen 100 Prozent tendiert. Die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind in weitaus geringerem Maße tarifgebunden.

Kirche und Diakonie vereinbaren auf dem so genannten Dritten Weg kirchliche Tarifwerke. In Rheinland, Westfalen, Lippe ist das der BAT-KF (Bundesangestelltentarif kirchliche Fassung). Daneben gelten die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werks der EKD, das in Deutschland weitest verbreitete Tarifwerk im evangelischen Bereich. Tarifbeschlüsse werden in paritätisch mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzten Arbeitsrechtlichen Kommissionen gefasst. In diesen Kommissionen sind auch Gewerkschaften wie zum Beispiel der Marburger Bund und Vereinigungen wie der Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (vkm – rwl) vertreten – nur die Gewerkschaft ver.di verweigert die Mitwirkung am kirchlichen Dritten Weg.

Für die Mitbestimmung gilt ein kirchliches Mitarbeitervertretungsrecht, das zum Teil weitergehende Arbeitnehmerrechte vorsieht als das Betriebsverfassungsgesetz für die gewerbliche Wirtschaft und das Personalvertretungsgesetz für die öffentliche Verwaltung. Außerdem haben mehr als 90 Prozent der kirchlich-diakonischen Einrichtungen eine Mitarbeitervertretung, auch dieser Wert liegt weit oberhalb der gewerblichen Wirtschaft. Selbstverständlich dürfen Beschäftigte von Kirche und Diakonie Mitglieder einer Gewerkschaft sein; der Organisationsgrad liegt jedoch zwischen zwei und sechs Prozent auf niedrigem Niveau.

Mittel des Arbeitskampfs wie Streik und Aussperrung sind in Kirche und Diakonie ausgeschlossen, weil sie dem kirchlichen Selbstverständnis der Dienstgemeinschaft aller Beschäftigten von der Geschäftsführung bis zur Reinigungskraft widersprechen: Der christliche Auftrag des Dienstes am Nächsten ist unteilbar und kann auch nicht durch interne Arbeitskämpfe unterbrochen werden. Im Vordergrund steht der Dienst für die Menschen, die die vielfältigen Angebote der Diakonie in Anspruch nehmen. Der Dritte Weg setzt auf ein Konsensmodell mit eigenen, bewährten und weiter entwickelten Mechanismen der Konfliktlösung.

Die Gewerkschaft ver.di versucht seit geraumer Zeit, den Bedeutungsverlust zu kompensieren, den sie durch sinkende Mitgliederzahlen, eine zahlenmäßig abnehmende öffentliche Verwaltung und eine geringe Tarifbindung der gewerblichen Wirtschaft, auch im Sozialbereich, erleidet. Der Versuch jedoch, durch kirchenrechtlich unzulässige Streikaktionen Mitglieder in der Diakonie zu gewinnen, wird nicht zum Ziel führen, denn die allermeisten Mitarbeitenden in der Diakonie schätzen ihren Dienst und lassen sich nicht für gewerkschaftliche Eigeninteressen einspannen. Deswegen gelingt es der Gewerkschaft ver.di auch nicht, viele Diakoniebeschäftigte für ihre Aktionen zur Mitwirkung zu mobilisieren.

Die Einladung an ver.di, die Interessen der kirchlich/diakonischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen  zu vertreten und aktiv mitzugestalten besteht weiterhin!

 

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