Materialien für die Praxis
Teilhabe für Kinder durchsetzen
Rechtliche Grundlagen der Partizipation

Logo des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Die (Beteiligungs-) Rechte von Kindern und Jugendlichen sind auf praktisch allen gesetzlichen Ebenen verankert. Dies beginnt bereits bei Richtlinien für mehr Partizipation, die durch die Vereinten Nationen vorgegeben werden, z. B. in wichtigen Teilen der Agenda 21 oder in Form der UN-Kinderrechtskonvention. Dies setzt sich auf europäischer Ebene fort, zuletzt mit dem Weißbuch der Europäischen Kommission zum Thema Jugend. Auch nationale deutsche Bestimmungen und Rechtsgrundlagen auf Länderebene, etwa die Grundzüge des Kinder- und Jugendhilfegesetzes oder die Öffnung des kommunalen Wahlrechts für 16- bis 18-Jährige, greifen die Idee der Beteiligung junger Menschen auf. In diesem Kapitel wird ein Überblick über die verschiedenen gesetzlichen Grundlagen gegeben, die im Sinne der Partizipation junger Menschen an den wichtigen Entscheidungsprozessen eine Rolle spielen. Angefangen mit den international gültigen Vorgaben werden diese nun der Reihe nach bis hinab zur kommunalen politischen Ebene „herunterdekliniert“. (W. Stange, C. Zastrow)
Weitere Informationen
- Baustein A 1.3 der Beteiligungsbausteine des Deutschen Kinderhilfswerkes e.V.
- Rechtliche_Grundlagen_der_Partizipation.pdf
- Weitere Beteiligungsbausteine für mehr Partizipation von Kindern und Jugendlichen
- www.kinderpolitik.de/beteiligungsbausteine