Betreuung von Menschen mit Demenz
Qualifizierung von Betreuungskräften

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Derzeit wird das Angebot der Arbeitsagenturen, neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Betreuung von Demenzkranken einzusetzen, nur sehr verhalten genutzt. Das liegt zum einen daran, dass Unklarheit im Blick auf die Finanzierung entsprechender Stellen herrscht. Zum anderen scheuen gerade kleinere Einrichtungen den Aufwand, neue Kräfte zu qualifizieren. An diesem Punkt greift die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe ein und möchte ihren Mitgliedseinrichtungen helfen.
Finanzierung der Qualifizierung
Grundsätzlich kann jeder Altenhilfe-Träger Qualifizierungsmaßnahmen (nach § 87 b SGB XI) anbieten, sofern bestimmte Kriterien (nach § 4 der Richtlinien) erfüllt sind. In der Regel werden die Qualifizierungsmaßnahmen jedoch von den regionalen Arbeitsagenturen zentral ausgeschrieben und vergeben. Demjenigen, der den Zuschlag erhält, wird die Maßnahme finanziert - andere Anbieter müssen sich nach weiteren Finanzierungsmöglichkeiten umsehen. Eine Möglichkeit, die Qualifizierung zur Betreuungskraft zu finanzieren, besteht über das Arbeitsprogramm „WeGebAU" für gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmer. Zahlreiche Fachseminare für Altenpflege der Diakonie RWL bieten entsprechende Maßnahmen an. So können gerade kleinere Einrichtungen von den frisch qualifizierten Absolventen profitieren, ohne selbst ausbilden zu müssen.
Liste der Anbieter von Qualifizierungsmaßnahmen
Verfügbare Arbeitskräfte
Gefördert werden sollen primär arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen (nach §§ 48 ff SGB III). Von dem Programm profitieren können jedoch auch so genannte Berufsrückkehrer (nach § 8 b SGB II).
Das Potential möglicher Arbeitskräfte ist groß. Allein in NRW haben die Arbeitsagenturen (AA) und ARGEn einen Bewerberpool mit mehr als 5.200 Bewerberinnen und Bewerbern eingerichtet. In diesem Pool befinden sich sowohl ausgebildete Altenpfleger bzw. Altenpflegehelfer als auch Arbeitnehmer ohne Qualifizierung. Ein Arbeitsvermittler klärt die jeweilige Eignung eines Bewerbers im Vorfeld ab.
Grundlagen der Qualifizierung
Vor der eigentlichen Qualifizierung müssen die Bewerber ein einwöchiges Orientierungspraktikum (Voll- oder Teilzeit) absolvieren. Hier sollen Eignung und Neigung der Teilnehmenden festgestellt werden. Im Anschluss durchlaufen die Bewerber ein Training von mindestens 160 Stunden, das sie befähigt, künftig als Betreuungskraft in Pflegeheimen zu arbeiten. Die beschriebene Maßnahme gliedert sich wie folgt:
Modul 1 - Basiskurs: 3 Wochen VZ, 5 Wochen 3 Tage TZ (100 Stunden)
Modul 2 - Praktikum: 2 Wochen VZ, 2 Wochen TZ
Modul 3 - Ausbaukurs: 2 Wochen VZ, 3 Wochen TZ (60 Stunden)
Hinzu kommt jährlich mindestens einmal eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme zur Aktualisierung des Wissens und zur Reflexion der Praxis - die Teilnahme ist Pflicht.
Betreuungskräfte ohne berufliche (Vor-)Erfahrung müssen die Qualifizierungsmaßnahme vor der Einstellung absolvieren. Sofern bereits Betreuungskräfte in der Einrichtung tätig sind, wird das zweiwöchige Praktikum (Modul 2) als nicht erforderlich erachtet.
Für bereits beschäftigte Personen mit entsprechender Berufserfahrung gilt: Diejenigen, die ein Jahr in den vergangenen fünf Jahren (mindestens im Umfang einer halben Stelle im Bereich der Pflege und/oder sozialer Betreuung) in einer Einrichtung gearbeitet haben, werden als ausreichend qualifiziert angesehen. Die weitere fachliche Begleitung wird durch die jährlichen Fortbildungen sichergestellt.
Anforderungen an Bewerber
- Eine positive Haltung gegenüber kranken, behinderten und alten Menschen
- Soziale Kompetenz und kommunikative Fähigkeiten
- Empathiefähigkeit und Beziehungsfähigkeit
- Gelassenheit im Umgang mit verhaltensbedingten Besonderheiten infolge von demenziellen und psychischen Krankheiten oder geistigen Behinderungen
- Fähigkeit zur würdevollen Begleitung und Anleitung von einzelnen oder mehreren Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen
Fragen beantwortet gern Beatrix Halm-Schloesser, Referentin für Altenarbeit, Schwerpunkt Aus-, Fort- und Weiterbildung. E-Mail: b.halm-schloesser@diakonie-rwl.de , Telefon 0211 6398-325.
Richtlinien zu § 87b SGB XI
- PDF-Dokument der Richtlinien zum Herunterladen
- Richtlinien_zu_§_87b_SGB_XI_19-8-08.pdf
Weitere Informationen
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