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Berufliche Bildung

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Welche Berufe kann ich erlernen?

Mehr Informationen über den Beruf der Kinderpflegerin/des Kinderpflegers

Zu Ihren Aufgaben gehören alle Arbeiten bei der Pflege, Erziehung und Versorgung von Säuglingen, Klein- und Vorschulkindern: Anleitung beim Spiel, Sinnesschulung, Werken und Musizieren, Umwelterziehung. Darüber hinaus sorgen Sie für die körperliche Pflege der Kinder, bereiten Speisen vor, planen Kinderfeste und unterstützen die erzieherischen Maßnahmen der pädagogischen Fachkräfte und Eltern. Sie unterstützen die Fachkräfte bei pädagogischen, pflegerischen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten in Tageseinrichtungen für Kinder, in Kinderkurheimen sowie in Familien.

Zugangsvoraussetzungen

Die Voraussetzungen für den Zugang zum Ausbildungsgang "staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in" sind:

  • Hauptschulabschluss (oder mittlerer Schulabschluss/Fachoberschulreife) sowie
  • praktische Erfahrungen im Umgang mit Kindern sind erwünscht.

 

Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung dauert zwei Jahre. In den beiden Jahren werden außerschulische Praktika im Umfang von ca. 16 Wochen absolviert.

Wo findet die Ausbildung statt?

Die Ausbildung findet an folgenden evangelischen Berufskollegs statt:

  • Elisabeth-von-der-Pfalz-Berufskolleg in Herford,
  • ESPA, Sozialpädagogische Ausbildungsstätte Münster gGmbH in Münster,
  • Ev. Berufskolleg Michaelshoven im Berufsförderungswerk Michaelshoven gGmbH in Köln und
  • Kaiserswerther Diakonie Bildung und Erziehung, Berufskolleg in Düsseldorf.

Die vollständigen Adressen der evangelischen Berufskollegs im Bereich der Diakonie RWL finden Sie am Ende des Textes.

Entwicklungsperspektiven und Qualifizierungsoptionen

!! Durch die Personalvereinbarung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) ist eine Qualifizierung von Ergänzungskräften zur Weiterbeschäftigung in den Gruppentypen I und II (unter Dreijährige) erforderlich!!
Aus diesem Grund sollte dieser Ausbildungsgang nur im Ausnahmefall als Sprungbrett genutzt werden, um die erste Hürde zu meistern, einen Ausbildungsplatz zu finden und evtl. Prüfungsängsten zu begegnen.
Generell ist hier eine Weiterqualifizierung ratsam.
Ab 2013 können Personen mit einer bloßen Kinderpfleger/innenausbildung lediglich in der Gruppenform III von Tageseinrichtungen für Kinder beschäftigt werden. Die Gruppenform III ist allerdings auf längere Sicht betrachtet als Auslaufmodell zu verstehen.

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