Mehr Informationen über den Beruf der Sozialassistentin/des Sozialassistenten
Sozialassistentinnen und Sozialassistenten arbeiten in der Familien-, Heilerziehungs- und Kinderpflege, wo sie hilfsbedürftige Personen betreuen, unterstützen und fördern. Sie arbeiten in Wohnheimen für ältere und junge Menschen, in Kindergärten und -horten sowie in Einrichtungen zur Betreuung und Pflege von Menschen mit Behinderungen. Sie sind auch bei ambulanten sozialen Diensten, Familienberatungsstellen, diakonischen Diensten oder Sozialämtern beschäftigt. Die Betreuung von pflegebedürftigen Personen in Privathaushalten bietet ein weiteres Tätigkeitsfeld. Sozialhelfer/-in bzw. Sozialassistent/-in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen.
Je nach Bundesland bzw. Bildungsanbieter führt die Ausbildung zu unterschiedlichen Abschlussbezeichnungen: Sozialassistentin oder Sozialhelferin. Zum Teil wird auch eine Ausbildung mit Schwerpunkten z. B. in der Familienpflege oder der Sozialpädagogik angeboten.
Zugangsvoraussetzungen
Die Voraussetzungen für den Zugang zum Ausbildungsgang "staatlich geprüfte/r Sozialassistent/-in" sind:
- ein qualifizierter Sekundarabschluss I ("Mittlere Reife") oder
- ein gleichwertiger Abschluss.
Dauer der Ausbildung
Der Bildungsgang dauert zwei Jahre und beinhaltet ein zwölfwöchiges Praktikum, wovon vier Wochen in den Ferien absolviert werden sollen.
Wo findet die Ausbildung statt?
Im Bereich der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe findet die Ausbildung "zum/r staatlich geprüften Sozialassistent/-in":
- im Bildungszentrum kreuznacher diakonie,
- Fachschule für Sozialwesen in Bad Kreuznach statt.
Die vollständigen Adressen der evangelischen Fachschulen im Bereich der Diakonie RWL finden Sie am Ende des Textes.
Entwicklungsperspektiven und Qualifizierungsoptionen
Mit der Absolvierung des Ausbildungsganges zur Sozialassistenz können weitere Ausbildungsgänge absolviert werden, die zu einem höheren Qualifikationsniveau und beruflichen Abschluss führen. Hierzu zählen der Ausbildungsgang zur/zum "staatlich anerkannten Erzieher/-in" sowie der Ausbildungsgang zur/zum "staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger/-in". Dieser Ausbildungsgang kann - ähnlich wie der der/des Kinderpflegers/-in - für alle als Sprungbrett in die berufliche Qualifizierung verstanden werden, die Schwierigkeiten oder Hemmnisse im schulischen System überwinden lernen wollen.