Sie sind hier: Start >

Berufliche Bildung

>

Welche Berufe kann ich erlernen?

Mehr Informationen über den Beruf der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/des Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger

Die Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen sowie die Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger übernehmen die pflegerische Betreuung von gesunden, akut oder chronisch kranken Kindern aller Altersstufen bis zum ca. 16. Lebensjahr.
Die Ausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger ist bundesweit einheitlich geregelt und unterliegt dem Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (KrPflG) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV vom 10.11.2003) (siehe Ende des Textes).

Zugangsvoraussetzungen

Die Voraussetzungen für den Zugang zum Ausbildungsgang "staatlich geprüfte/r Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in" sind:

  • die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes oder
  • der Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige abgeschlossene Schulbildung oder
  • den erfolgreichen Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulausbildung oder
  • der Hauptschulabschluss und eine erfolgreich abgeschlossene andere Ausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder
  • einer Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer oder
  • einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe.

 

Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre.

Wo findet die Ausbildung statt?

Der theoretische und praktische Unterricht (2 100 Unterrichtsstunden) wird an staatlich anerkannten Kinderkranken- und Krankenpflegeschulen vermittelt. Die praktische Ausbildung findet in den ersten beiden Jahren in Krankenhäusern, Altenheimen, Rehabilitationseinrichtungen sowie ambulanten Pflegeeinrichtungen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens (z. B. Gesundheitsbehörden, Hospizen) statt.
Im dritten Ausbildungsjahr, in der Differenzierungsphase, werden Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen in unterschiedlichen Fachabteilungen für kranke Kinder ausgebildet, z. B. in der Neonatologie, in der Kinderchirurgie sowie in der Kinder- und Jugendpsychiatrie.

An folgenden Einrichtungen im Bereich der Diakonie RWL e.V. kann die Ausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger absolviert werden:

  • Ev. Ausbildungsstätte für Pflegeberufe in Bielefeld
  • Kaiserswerther Diakonie Kranken- u. Kinderkrankenpflegeschule in Düsseldorf
  • Krankenpflegeschule u. Kinderkrankenpflegeschule am Ev. Krankenhaus Düsseldorf in Düsseldorf
  • Krankenpflegeschule Duisburg e.V. in Duisburg
  • KBG Kirchliches Bildungszentrum für Gesundheitsberufe im Revier in Gelsenkirchen
  • Ausbildungsstätten Allgemeines Krankenhaus Hagen gGmbH in Hagen
  • Ausbildungszentrum für Pflegeberufe Ev. Krankenhaus Lippstadt in Lippstadt
  • Bildungszentrum Niederrhein Wesel in Wesel

Die vollständigen Adressen der evangelischen Gesundheits- und Krankenpflegeschulen im Bereich der Diakonie RWL finden Sie am Ende des Textes.

Entwicklungsperspektiven und Qualifizierungsoptionen

Die Weiterbildungsmöglichkeiten in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sind im Wesentlichen mit denen in der Gesundheits- und Krankenpflege identisch. Es besteht in vielen Weiterbildungen die Möglichkeit, einen pädiatrischen Schwerpunkt zu wählen.

Zurück zur Übersicht