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Archiv 2009

16. September 2009

Kein Arbeitskampf unter dem Kreuz

Kirche und Diakonie weisen Streikdrohungen zurück

Das Arbeitsrecht in Kirche und Diakonie löst Konflikte nicht durch Kampf, sondern durch Schlichtung und Kompromisse. Dieses Grundprinzip des so genannten Dritten Weges hat Dr. Harald Schliemann, der frühere Justizminister Thüringens, am Montag (14.9.) in Bielefeld unterstrichen. „Schlichtung bedeutet, dass sich eben nicht eine Seite allein durchsetzen kann. Wenn das durchgängig und schlüssig gelebt wird, ist auch rechtlich für einen Arbeitskampf unter dem Kreuz kein Platz“, sagte der Jurist, der auch Vorsitzender der Arbeitsrechtlichen Schiedskommission Rheinland-Westfalen-Lippe ist.

 

 Arbeitsrechtliche Kommissionen

In der evangelischen Kirche und ihrer Diakonie handeln Arbeitsrechtliche Kommissionen die Tarife für die Angestellten aus. Diese Kommissionen sind paritätisch mit Vertretern der Dienstgeber und Dienstnehmer besetzt. Keine Seite kann also die andere überstimmen. Kommt keine Einigung zustande, wird die – ebenfalls paritätisch besetzte – Arbeitsrechtliche Schiedskommission aktiv, deren Spruch für alle Beteiligten bindend ist. Der Interessengegensatz werde auf diese Weise „nicht geleugnet oder verkleistert“, so Schliemann: „Aber die Lösungswege sind andere.“

 

 Selbstbestimmungsrecht der Kirchen

Der Jurist betonte das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen als Grundlage für ihr Arbeitsrecht (Dritter Weg). Kirche und Diakonie seien frei, die Tariffindung anders als durch Streik und Aussperrung zu regeln. Das Grundgesetz gebe dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen einen hohen Rang. Das Streikrecht dürfe nicht gegen den Dritten Weg ausgespielt werden. Schliemann: „Dritter Weg und Arbeitskampf passen wegen der grundsätzlichen anderen Struktur der Dienstgemeinschaft nicht zusammen.“

 

 Einrichtungen werden geprügelt

Den gleichen Tenor hatte ein Pressegespräch zu dem das Johanneswerk und Bethel eingeladen hatten. Dort betonte Karsten Gebhard, Vorstand des Johanneswerkes, dass Streiks und Aussperrungen keine Form der Auseinandersetzung bei der Diakonie seien. Im aktuellen Konflikt um die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) ginge es nicht nur um die Erhöhung der Entgelte. Die Gewerkschaft ver.di wolle eine grundsätzliche Klärung herbeiführen, ob Streiks bei Kirche erlaubt seien. „Wir als Einrichtungen sind da die falschen, die geprügelt werden. Dieser Konflikt muss auf Ebene der Diakonischen Werke der Landeskirchen geklärt werden“, so Gebhardt weiter. Gelassen sieht Thomas Oelkers, Vorstandsmitglied der von Bodelschwinghschen Anstalten, die Streikandrohungen von ver.di für die nächste Wochen. Bei den letzten angekündigten Streiks im Mai hätten sich unter den Demonstranten tatsächlich nur sehr wenige Diakonie-Mitarbeiter befunden.

 

Der Jurist Harald Schliemann sprach bei der Einführung zweier Kollegen in ihre Aufgabe im Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld. Landeskirchenrat Henning Juhl und Kirchenoberrechtsrätin Barbara Roth sind dort seit kurzem für arbeitsrechtliche Fragen verantwortlich.

 

 

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