12. Oktober 2009
Zukunft der rechtlichen Betreuung
Jahrestagung des Fachverbands der Betreuungsvereine

Zum Thema „Die Zukunft der rechtlichen Betreuung – zwischen Anwaltschaft und Dienstleistungserbringer“ hatte der Fachverband Referentinnen und Referenten aus der Wissenschaft, dem Sozialrecht, einem Berufsverband für freiberufliche Betreuer/innen und dem Diakonischen Werkes der EKD eingeladen. Die Beiträge zu unterschiedlichen Standpunkten sowie die provozierende Fragen „Soll die Abgrenzung weiter perfektioniert werden?“ und die These „Nur kreative Wege bei der Umsetzung des Betreuungsrechts können Perspektiven eröffnen!“ mündeten in einer angeregten Diskussion zwischen Referierenden und Teilnehmenden. Einig war man sich darin, dass die Zukunft des Betreuungsrechts zu jeder Zeit allein den Betroffenen verpflichtet ist.
Zusammenarbeit der Beteiligten
Der Schutz und die Herstellung von rechtlicher Handlungsfähigkeit für die Betroffenen werde nur gelingen, wenn die unterschiedlichen Akteure, Professionen und Ministerien miteinander kommunizieren und dabei nicht in versäulten Systemen denken. Die Weiterentwicklung des Betreuungsrechts im Sinne der Betroffenen und als gesellschaftliche Aufgabe ist ohne die Entwicklung einer bedarfsgerechten örtlichen Infrastruktur und Nachsteuerung in der Sozialgesetzgebung nicht zu denken. Bei der Podiumsdiskussion wurde herausgearbeitet, dass der Bedarf unterhalb der Betreuung als Ansatz weiter verfolgt werden sollte.
Neuer Vorsitzender aus Wuppertal
In der abschließenden Mitgliederversammlung am 18. September 2009 wurde Pfarrer Dr. Martin Hamburger, Diakoniedirektor in Wuppertal und Vorstandsmitglied des Evangelischen Vereins für Betreuungen, Vormundschaften und Pflegschaften in Wuppertal zum neuen Vorsitzenden gewählt. Zusätzlich wurden Frau Susanne Flocke aus dem Betreuungsverein der Ev. Jugend- und Familienhilfe Köln e. V. und Herr Lars Timm aus dem Verein für Betreuungen in Bielefeld e.V. als Beisitzende neu gewählt.

Dr. Martin Hamburger, DW Wuppertal
Interview Dr. Hamburger
Was sollen Betreuungsvereine grundsätzlich? Was ist die Funktion, die Aufgabe eines Betreuungsvereins?
Die Betreuungsvereine sind 1992 aufgrund einer Gesetzesänderung entstanden. Bis dahin gab es das Vormundschaftsrecht. Seitdem haben sich drei Stränge der Betreuung ausgebildet: Der eine Strang sind Betreuungen durch das direkte private Umfeld. Rund zweidrittel aller Betreuungen werden durch Eltern, Kinder oder Verwandte getätigt. Dann gibt es die privaten Betreuer, die das beruflich machen und als drittes haben die meisten Wohlfahrtsverbände Betreuungsvereine gegründet. So ist es an vielen Stellen, wie hier in Wuppertal, zur Entstehung eines Evangelischen Betreuungsvereins im Diakonischen Werk gekommen. Der Vereinsstatus war sozusagen gesetzlich vorgegeben.
Mit welchen Herausforderungen und aktuellen Entwicklungen beschäftigen sich die Betreuungsvereine?
Die Gesetzeslage hat sich in den letzten Jahren noch mal verändert und das wurde jetzt evaluiert. Eine entscheidende Frage ist dabei das Abrechnungssystem, das 2007 umgestellt worden ist. Bis dahin musste man spitz abrechnen: Ich war eine halbe Stunde bei Frau Maier, oder ich war eine Stunde bei Herrn Muster und hab dem seine Unterlagen fertig gemacht oder hab für ihn eingekauft oder so. Jetzt wird das ganze über Pauschalen finanziert. Es gab die Sorge, dass die Pauschalen von Seiten der Betreuer ausgenutzt würden. Das Gegenteil ist aber der Fall. Bei uns hat es nicht zu Problemen geführt, das heißt wir haben auch früher sauber unsere Arbeit gemacht und das auch sauber abgerechnet und deswegen fahren wir auch jetzt ganz gut unter dem jetzigen Gesetz.
Das Justizministerium hat da ganz genau hingesehen, weil die Kosten für die Betreuungen in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind. Die Finanzierung läuft über das Justizministerium, die Justizkasse zahlt die Pauschalen. Die höheren Kosten sind allein durch eine exponentiell gesteigerte Zahl der unter Betreuung stehenden Menschen verursacht.
Was ist das besondere an der Betreuung von Menschen im Vergleich mit anderen Arbeitsfeldern der Diakonie?
Das ist ja eine Schnittstelle, die es sonst so im diakonischen Werk eigentlich nicht gibt. Es ist etwas anderes, als wenn man eine sozialpädagogische Familienhilfe wahrnimmt oder wenn man Erzieherin im Kindergarten ist. Da bekommt man für ein Segment diesen Menschen anvertraut. Aber eben nicht total. Im Betreuungsverein übernehmen die Betreuer die Verantwortung ganz. Das bringt dann auch Risiken mit sich. Häufig sind betreute Menschen in ihrer Körperlichkeit eingeschränkt und in ihrer Wahrnehmung eingeschränkt und dann ist das auch sehr schwer als Betreuer wirklich zum Wohle des Betreuten die Dinge durchzusetzen, ohne dass es dann auch mal einen Rüffel gibt.
Für unsere Betreuer kann ich da sehr klar sagen, die wissen von diesem Risiko und sind sich ihrer Verantwortung bewusst – auch ihrer Macht – und gehen daher sehr gesetzestreu und vorsichtig damit um.
Was kann und will der große Fachverband für Rheinland-Westfalen-Lippe?
Es ist wichtig, dass unsere Betreuungsvereine über einen starken Fachverband repräsentiert werden und dass wir unsere Fachleute auf Landes- und Bundesebene „füttern“. So waren bei der Gründungsveranstaltung Vertreter vom Diakonischen Werk der EKD dabei, die sitzen in der Begleitkommission, welche Gesetzesnovellierungen mit vorbereitet.
Darüber hinaus kann der Fachverband auch nach außen hin – gerade gegenüber den privaten Betreuern – eine wichtige Rolle spielen. Die sind sehr gut organisiert. Deswegen sollten wir da als Fachverband auch sehr geschlossen auftreten. Und das Dritte ist die Verbandspolitik. Es gibt viele Verbindungen aus der Arbeit der Betreuungsvereine in die anderen Arbeitsfelder der Diakonie hinein. Und ohne Fachverband hätte ich die Sorge, dass das Thema Betreuungen dabei etwas unterginge. Weil das Thema an manchen Dingen etwas exotisch ist, durch die Finanzierung über das Justizministerium und durch den Vereinsstatus.