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Archiv 2009

4. Februar 2009

Zwischen allen Stühlen

Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe fordert Hilfe für Wohnungslose aus einer Hand

"Wohnungslose Menschen in stationären Einrichtungen brauchen Hilfe aus einer Hand. Zurzeit sitzen sie zwischen den Stühlen verschiedener Gesetzgebungen", so Jan Orlt, Referent bei der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe auf einer Fachtagung zur Bewertung der aktuellen Gesetzeslage für wohnungslose Menschen.

Erhalten wohnungslose Menschen Hilfe in stationären Einrichtungen, haben sie - wenn sie erwerbsfähig sind - ein Recht, an Qualifizierungsmaßnahmen für den Arbeitsmarkt teilzunehmen. Dabei gelten auch für diesen Personenkreis alle Rechte und Pflichten des Grundprinzips "Fördern und Fordern". Das heißt, auf Verstöße folgen Sanktionen in Form der Kürzung der finanziellen Unterstützung.

Besondere Härten

"Wir haben lange für die Hilfe zur Integration wohnungsloser Menschen - die in unseren Einrichtungen leben - in die Arbeitswelt gekämpft", beschreibt Jan Orlt. Problematisch sei nun, dass die im Gesetz vorgesehenen Sanktionen diese Menschen, die neben der fehlenden Wohnung häufig mit Alkoholproblemen, psychischen Erkrankungen und Verschuldung kämpfen, mit besonderer Härte treffe. Wohnungslose Menschen bräuchten neben Qualifizierungsmaßnahmen, die ihnen eine Chance auf dem Arbeitsmarkt eröffnen sollen, zusätzliche begleitende psycho-soziale Beratung, die im Gesetz zur Integration in den Arbeitsmarkt allerdings nicht vorgesehen seien. Um diese Hilfen zu erhalten, müssen wohnungslose Menschen die finanziellen Mittel der Arbeitsförderung einsetzen. Erhalten Sie aber bereits Sanktionen, reichen die finanziellen Mittel nicht mehr aus, die notwendige stationäre Hilfe zu bezahlen. "Die Zersplitterung der verschiedenen Hilfeleistungen muss wieder aufgehoben werden. Gleichzeitig müssen finanzielle Hilfeleistungen für Wohnungslose entbürokratisiert werden", so Jan Orlt.

 

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