20. Januar 2009
Behinderte haben weltweit Rechte
Mitgliederversammlung Fachverband für Behindertenhilfe und Psychiatrie

Quelle: Diakonie RWL
Im ersten Jahresbericht nach Gründung des gemeinsamen Fachverbandes für Rheinland, Westfalen und Lippe zog der Vorstand eine positive Bilanz. Ein Schwerpunkt der Arbeit im letzten Jahr war die Diskussion um die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe in NRW. Die Diakonie RWL, der Fachverband und weitere Fachverbände hatten sich eindeutig dafür ausgesprochen, dass die Landschaftsverbände weiterhin für die Eingliederungshilfe zuständig sein sollten. Dies ist vom Land NRW für einen Zeitraum von fünf Jahren beschlossen worden.
Abbau von stationären Plätzen
Weiterhin zentral ist der Abbau von stationären Plätzen zu Gunsten von kleineren Wohneinheiten. Rahmenzielvereinbarungen mit den Landschaftsverbänden regeln und planen diese Entwicklung. Obwohl landesweit das Ziel an umgewandelten Plätzen noch nicht erreicht ist, wurden innerhalb der Diakonie die gesteckten Zielzahlen erreicht. Der eingeschlagene Weg, ambulant vor stationär, soll konsequent weiter beschritten werden. Außerdem sollen konsequent Mehrbettzimmer in Einzelzimmer umgewandelt werden.
Neue Vergütungssätze
Heftig diskutiert wurde auch die Anhebung der Vergütungssätze nach SGB XII für die ambulanten und stationären Angebote. Nach langen Verhandlungen nahmen die Verbände die Vorschläge der Landschaftsverbände an, die Vergütung im stationären Bereich pauschal um 4,95% zu steigern und die Fachleistungsstunde für das ambulant Betreute Wohnen mit 49,90€ zu vergüten. Die einzelnen Einrichtungen konnten entscheiden, ob sie die pauschalen Vereinbarungen annehmen oder ob sie in Einzelverhandlungen mit den Landschaftsverbänden treten wollten.
Neues Wohn- und Teilhabegesetz
Im Sommer beschloss der NRW-Landtag ein neues Wohn- und Teilhabegesetz, das in der Öffentlichkeit auf große Resonanz stieß. Die Diakonie war im Vorfeld mit Experten der Behinderten- und der Altenhilfe an der Erarbeitung des Gesetzes beteiligt. Für Februar 2009 ist eine Informationsveranstaltung zum neuen Gesetz für Träger in Dortmund geplant.
Zur Integration von Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt gab es im letzten Jahr eine Reihe von Initiativen in NRW. Ein Beispiel sind die Integrationsunternehmen, von denen jedes vierte unter dem Kronenkreuz der Diakonie arbeitet. Und weitere sind in Gründung.
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung
Es bestehe noch ein großer institutioneller und legislativer Handlungsbedarf insbesondere auf Ebene der Bundesländer, um die weltweit gültigen Rechte von Menschen mit Behinderung auch in Deutschland zu verankern. So das Fazit einer Diskussion der Fachleute für Behindertenhilfe in der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe über die Auswirkungen der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Seit Anfang des Jahres ist die fünfzig Artikel umfassende Konvention in Deutschland gültig. Sie hat unter anderen zum Ziel, Diskriminierung Behinderter durch Personen, Organisationen und private Unternehmen zu beseitigen. Insgesamt soll der Menschenrechtsschutz Behinderter gestärkt und diskriminierende Gesetze, Verordnungen, Gepflogenheiten oder Praktiken geändert werden. Prof. Dr. Theresia Degener von der Evangelischen Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe in Bochum schilderte dem Fachverband die Hintergründe der Konvention und ihre Auswirkungen auf Deutschland. In der Umsetzung sah sie besonderen Handlungsbedarf bei der Integration von Kindern mit Behinderung und dem Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderung. Dabei betonte sie: „Die Umsetzung von Menschenrechtsverträgen ist kein einmaliger Akt, sondern muss als Prozess verstanden werden."
Neuer Vorstand
Nach der Wahl eines ersten gemeinsamen Vorstandes wurde dann in der sich anschließenden konstituierenden Vorstandssitzung Pastor Frank Stefan, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werkes Minden, zum Vorsitzenden des Evangelischen Fachverbandes Behindertenhilfe und Psychiatrie in den Diakonischen Werken Rheinland, Westfalen und Lippe gewählt. Stellvertretender Vorsitzender ist Wolfgang Schmidt, Geschäftsführer der Jugend- und Behindertenhilfe Michaelshoven gGmbH in Köln.
Der Fachverband repräsentiert 140 Rechtsträger mit insgesamt 650 Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe und Psychiatrie im Verbandsbereich Rheinland-Westfalen-Lippe. 50.000 Menschen mit Behinderung werden täglich in allen Lebensbereichen von 20.000 Mitarbeitenden und bürgerschaftlich engagierten Freiwilligen unterstützt.
Weitere Informationen
- Präsentation von Prof. Degener
- Präsentation UN-Konvention Rechte für Menschen mit Behinderungen (ppt)
- Gesetzentwurf der Bundesregierung
- Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen