24. September 2009
Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe für Jugendliche
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe

Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration in NRW hat der Diakonie RWL die bundesweite Anerkennung als Träger der Jugendhilfe gemäß des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) ausgesprochen.
Mit ihren personellen und fachlichen Voraussetzungen leistet die Diakonie RWL einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe und unterstützt mit ihrer Arbeit die Ziele des Grundgesetzes.
Die Anerkennung als Träger der Jugendhilfe ist an diese Voraussetzungen ebenso wie an die Gemeinnützigkeit gebunden.

Maria Loheide
Beitrag für eine kinder- und familienfreundliche Umwelt
„Wir lassen uns leiten vom Evangelium und handeln im Sinne des § 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes“, so Maria Loheide, Geschäftsbereichsleitung Familie, Bildung und Erziehung der Diakonie RWL. „Wir wollen dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten bzw. zu schaffen.“
Dokumente
- Bekanntmachung im Ministerialblatt des Landes NRW vom 7. August 2009
- Öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe (14. Juli 2009)