13. Juli 2009
Heimerziehung in den 50er/60er Jahren
Diakonie RWL führt Fachgespräch

Rainer Kröger, Vorsitzender des Bundesverbandes für Erziehungshilfe (AFET)
Im Rahmen eines Fachgespräches informierten Teilnehmerinnen und Teilnehmer des "Runden Tisches Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren" über ihre Aufgabenstellung sowie den aktuellen Stand der Themen, die beraten werden. Dabei plädierte Rainer Kröger, Vorsitzender des Bundesverbandes für Erziehungshilfe (AFET) dafür, in den Einrichtungen die Aufarbeitung der Fragen "zur Chefsache" zu machen. Dies sei auch Teil der Anerkennung der Ehemaligen.
Einige Einrichtungsvertreter berichteten exemplarisch, wie das Thema in ihren Einrichtungen bearbeitet und diskutiert wird. Das reichte von der Vorstellung einer wissenschaftlichen Aufarbeitung, die die Diakonie Freistatt, eine Einrichtung der v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel, in Auftrag gegeben hat, bis hin zu einer strikten Ablehnung einer pauschalen Diskreditierung einer ganzen Erzieher-Generation.

Prof. Carola Kuhlmann von der Evangelischen Fachhochschule Bochum
Mit einem Ausblick auf "Konsequenzen aus den Erfahrungen der Heimerziehung in den 50er/60er Jahren für die Erziehungshilfe heute" schloss das Fachgespräch ab. Prof. Carola Kuhlmann von der Evangelischen Fachhochschule Bochum plädierte dafür, angesichts von ökonomischen Rahmenbedingungen in der Erziehungshilfe nicht hinter bereits erreichte Standards zurück zu fallen. Dazu gehöre u.a. die Arbeit in kleinen Gruppen. Neue Formen wie etwa ein System von "Ombudsmännern und -frauen" sowie das Prinzip "Beziehung vor Erziehung" seien ausgesprochen hilfreich.
Abschlussbericht im nächsten Jahr
Am 17. Februar 2009 hat sich in Berlin der "Runde Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren" unter dem Vorsitz von Bundestagsvizepräsidentin a.D. Dr. Antje Vollmer konstituiert. Ende 2010 soll ein Abschlussbericht vorliegen. Im Auftrag des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages arbeitet der Runde Tisch u.a. an der Aufarbeitung der damaligen rechtlichen, pädagogischen und sozialen Bedingungen. Hinweise über zugefügtes Unrecht soll geprüft, die Kommunikation zwischen den Betroffenen und den "Nachfolge"-Organisationen hergestellt, psychologische, soziale oder seelsorgerische Beratungsangebote sollen vermittelt werden. Nicht zuletzt sollen Kriterien zur Bewertung der Forderungen ehemaliger Heimkinder entwickelt werden.