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Archiv 2009

9. Dezember 2009

Mehr Gerechtigkeit in der Pflege

Schluss mit der Benachteiligung von Demenzkranken

Der Evangelische Verband für Altenarbeit in den Diakonischen Werken Rheinland, Westfalen, Lippe (EVA-RWL) fordert die Bundes- und Landespolitiker auf, die besonderen Belange von Menschen mit Demenz in den Pflegegesetzen zu berücksichtigen. „Im Mittelpunkt der Pflege muss die Selbstständigkeit und die soziale Teilhabe der Menschen stehen“, betont Pastor Günther Barenhoff, Sprecher des Vorstandes der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe. Das führe dann auch zu einer höheren Qualität der Pflege, besonders für demente Menschen, wie sie zurzeit vom MDK kontrolliert wird. Dazu müsse jetzt die gesetzliche Grundlage mit einem neuen Pflegebegriff geschaffen werden.

 

Demenz fordert Zeit und Verständnis

Der größte Fachverband für Altenarbeit in Deutschland der rund 400 Altenpflegeeinrichtungen in NRW vertritt, fordert in einer Resolution die grundlegende Erweiterung des Pflegebegriffs. „Die Pflege von Menschen mit Demenz erfordert oft sehr viel Zeit sowie ein hohes Maß an Verständnis. Trotzdem erhält ein dementer Mensch – wenn er nicht auch noch nach den Kriterien der Pflegeversicherung pflegebedürftig ist – zu wenig Unterstützung aus der Pflegeversicherung. Die zahlt nur angemessen, wenn Menschen aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen der Hilfe bedürfen“, erklärt Rudolf Michel-Fabian, einer der Geschäftsführer des EVA-RWL, die Problematik.

 

Mehr als körperliche Pflege

Statt rein auf körperliche Unversehrtheit zu schauen, wäre es erforderlich die Menschen auch mit ihren psychischen und sozialen Bedürfnissen wahrzunehmen. Das sieht aber der derzeitige Pflegebegriff, der sich rein auf körperliche Symptome beschränkt, nicht vor. „Das geht soweit, dass Pflegende schon fast ein schlechtes Gewissen haben, wenn sie Gespräche führen, obwohl es genau das ist, was die pflegebedürftigen Menschen oft dringend benötigen und was eine gute Pflege ausmacht“, so Michel-Fabian weiter.

 

Rudolf Michel-Fabian

Interview mit Rudolf Michel-Fabian

 

Sie sprechen in Ihrer Resolution davon, dass sich Demenzkranke und ihre Angehörige ungerecht behandelt fühlen. Worin zeigt sich das konkret?

Michel-Fabian: Die Pflege von Menschen mit Demenz erfordert oft sehr viel Zeit sowie ein hohes Maß an Verständnis. Trotzdem erhält ein dementer Mensch - wenn er nicht auch noch nach den Kriterien der Pflegeversicherung pflegebedürftig ist - zu wenig Unterstützung aus der Pflegeversicherung. Die zahlt nur angemessen, wenn Menschen aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen der Hilfe bedürfen. Man kann nicht erwarten, dass pflegende Angehörige von dementen Menschen dafür Verständnis haben.

 

Grundregelungen für alle statt Ergänzungen für einige wenige

Aber sind Demenzkranke nicht bei der letzten Pflegereform besser gestellt worden?

Michel-Fabian: Obwohl sie hinter den Leistungen für körperlich pflegebedürftige Menschen zurück bleiben, sind die ergänzenden Regelungen der letzten Pflegereform ein Schritt in die richtige Richtung. Gerechtigkeit kann letztlich aber nicht durch ergänzende Regelungen für bestimmte Personengruppen erreicht werden sondern dadurch, dass die Grundregelungen für alle Pflegebedürftigen gelten. Außerdem geht es auch darum, die Versorgungssysteme für demente Menschen zu verbessern. Und dazu fordert der neue Pflegebegriff heraus.

 

Welche Konsequenzen hat es konkret, wenn der neue Pflegebegriff in das SGB XI aufgenommen wird?

Michel-Fabian: Der neue Pflegebegriff führt zu einem angemessenen Leistungsanspruch von Menschen, die in ihrer Selbstständigkeit aufgrund körperlicher oder kognitiver Beeinträchtigungen eingeschränkt sind und aus diesem Grunde pflegerische Hilfe benötigen. Bezugspunkt des neuen Pflegebegriffs ist also die Selbstständigkeit und sein Ziel die soziale Teilhabe, d.h. das Zusammenleben mit anderen Menschen, damit Pflegebedürftigkeit nicht zur Vereinsamung führt. Das ist genau der richtige Ansatz. Er trifft das, was den Menschen im Leben wichtig ist und was das Leben ausmacht. Und das gilt für alle, nicht nur die dementen Menschen.

 

Ein Schritt zu mehr gesellschaftlicher Anerkennung

Reicht es aus, nur das SGB zu ändern? Muss auf Seiten der Politik, auf Seiten der Pflegekassen und auf Seiten der Pflegeeinrichtungen noch mehr geschehen?

Michel-Fabian: Eine Änderung des SGB XI ist die Ausgangsbasis für ein neues Denken gegenüber dementen Menschen. Wenn Sie in der Pflegeversicherung gleichberechtigt anerkannt werden, ist das ein großer Schritt hin zu mehr gesellschaftlicher Anerkennung. Und es ist ein großer Schritt zur Weiterentwicklung unserer Versorgungssysteme, die natürlich auch durch gesetzliche Festlegungen geprägt sind. Durch den heutigen Pflegebegriff ist die professionell ganzheitliche Pflege, die sich um die Gesprächsbedürfnisse und die Bedürfnisse der Menschen nach Gemeinsamkeit kümmert stark ins Wanken gekommen. Die Praxis wurde seit der Pflegeversicherung und seit das Personal immer knapper wurde, immer mehr durch den verrichtungsorientierten Pflegebegriff geprägt. Das geht soweit, dass Pflegende schon fast ein schlechtes Gewissen haben, wenn sie Gespräche führen, obwohl es genau das ist, was die pflegebedürftigen Menschen oft dringend benötigen und was eine gute Pflege ausmacht. Der neue Pflegebegriff unterstützt insofern die professionelle Pflege und ihre Weiterentwicklung.

 

Woran liegt es, Ihrer Meinung nach, dass die Politik so zögerlich ist, einen differenzierten Pflegebedürftigkeitsbegriff einzuführen?

Michel-Fabian: Die Menschen die Politik machen müssen immer viele Interessen berücksichtigen. Das führt oftmals dazu, dass neue Wege sehr lange daraufhin geprüft werden, inwieweit sie möglicherweise mit gesamtpolitischen Interessen harmonieren. Meist geht es dabei um finanzielle Auswirkungen. Die hat der Beirat allerdings, der die Entwicklung des neuen Pflegebegriffs begleitet hat, schon sehr ausführlich geprüft und vier Umsetzungsvarianten von teuer bis kostenneutral vorgelegt. Es kann also losgehen mit der Umsetzung.

 

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