1. Oktober 2009
Chancen für junge Menschen
60 Jahre evangelische Jugendsozialarbeit

Jetzt schlägst dreizehn
„Manchmal möchte ich mein Leben zurückspulen können, so zehn oder fünfzehn Minuten – um es noch mal zu machen und natürlich besser.“ Das wünschten sich die Jugendlichen aus der Jugendwerkstatt Köln am Ende einer szenischen Darstellung. Gemeinsam mit einem Theaterpädagogen hatten sie das Stück entwickelt und geprobt, um es dann bei der Veranstaltung „Jetzt schlägt’s 13! JUGENDsozialarbeit STÄRKEN“ vor Jugendlichen und MitarbeiterInnen der Jugendwerkstatt Köln, vor VertreterInnen der Kommune und vor Fachleuten der Jugendsozialarbeit zu präsentieren. Der Wunsch der Jugendlichen benennt das, was als eine der zentralen Aufgaben der Jugendsozialarbeit bezeichnet werden kann: jungen Menschen, die keine Lebensperspektive haben, eine Chance zu geben und dies nicht nur einmal.
Junge Menschen fördern
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA) hatte gemeinsam mit der Jugendwerkstatt Köln und dem Diakonischen Werk Rheinland-Westfalen-Lippe die kommunalen AkteurInnen und VertreterInnen der Stadt Köln und des Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration (MGFFI) dazu eingeladen, sich darüber auszutauschen, wie die Möglichkeiten des § 13 SGB VIII* wieder mehr in den Blick gerückt und genutzt werden können, damit junge Menschen mit besonderem Förderbedarf besser unterstützt werden.
Ein Drittel ohne Ausbildungsplatz
Wenn es Dreizehn schlägt, so der Volksmund, dann geschehe etwas Ungewöhnliches, etwas Unerhörtes“, erläuterte Dieter Göbel, Leiter des Fachbereichs Jugend im Landschaftsverband Rheinland. Wenn 35% der Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen keinen Ausbildungsplatz bekämen, dann sei das eine unerhörte Zahl, so Göbel. Andere Zahlen, die er in seinem Impulsreferat nannte, zeigen, warum der § 13 dringend eine Stärkung braucht: Das Land Nordrhein-Westfalen gibt in diesem Jahr für Fördermaßnahmen im Übergang von Schule in Ausbildung/Beruf insgesamt rund 340 Mio. Euro aus. Für Angebote der Jugendsozialarbeit, die nach dem § 13 finanziert sind, werden in diesem Jahr bundesweit insgesamt 230 Mio. Euro ausgegeben. Diese Mittel sind in den letzten fünf Jahren um 10 Prozent zurück gegangen.
Angebote der Jugendsozialarbeit nach § 13 hätten mit dem sozialpolitischen Konzept des „Forderns und Förderns“ wenig zu tun. Als pädagogisches Konzept sei es in der Jugendsozialarbeit aber sinnvoll.
Sozialarbeit ohne Sanktionen
Sanktionen passten nicht zur Jugendsozialarbeit, so Gretel Wildt, Vorstandssprecherin der BAG EJSA in ihrer Rede zum 60jährigen Jubiläum der BAG EJSA. Sie betonte die Bedeutung der aufsuchenden Arbeit bei Jugendlichen mit massiven Lebensrisiken. In den zurückliegenden sechs Jahrzehnten hätte es immer wieder neue Herausforderungen an die Jugendsozialarbeit gegeben. Das Selbstverständnis der Evangelischen Jugendsozialarbeit gehe trotz sich immer wieder verändernder Aufgaben und Rahmenbedingungen immer von der Einzigartigkeit eines jeden Menschen aus. „Du bist wertvoll!“, das müssten junge Menschen spüren und erfahren.
Marc Haine, Geschäftsführer der Jugendwerkstatt Köln gGmbH, der die rund 60 Gäste und Mitwirkenden zu diesem Vor-Ort-Termin begrüßt hatte, wünschte sich für den Austausch der Fachleute einen offenen Geist bei manchmal grundsätzlich gegensätzlichen Positionen. Das Motto „Jetzt schlägt’s 13! JUGENDsozialarbeit STÄRKEN!“ treffe mitten ins Herz, obwohl es schwer im Magen liege, sagte Haine.
Kooperation von Kommune, Schule, Arge und Wohlfahrt
Im moderierten Fachgespräch, zu dem neben Marc Haine, Dieter Goebel und Gretel Wildt auch Jürgen Schattmann (MGFFI), Marie Luise Quilling (Amt für Kinder, Jugend und Familie, Stadt Köln), Nikolaus Immer (Geschäftsbereichsleiter Soziales und Integration, Diakonie RWL) und Birgit Beckers (ArGe Köln U25) eingeladen waren, wurden zwar auch unterschiedliche Einschätzungen deutlich. Es bestand aber vor allem viel Konsens darüber, was getan werden müsste, um die Jugendsozialarbeit nach § 13 zu stärken.
Auch wenn das Übergangsbüro, in dem alle zuständigen Stellen und Organisationen in Köln zusammen arbeiten, viel versprechende Ansätze für ein gut organisiertes und aufeinander abgestimmtes Übergangmanagement zeigt, müssten die Aufgaben, die sich an den Schnittstellen zwischen SGB II, SGB III und SGB VIII ergeben, eindeutiger zugeordnet und besser gestaltet werden. Wichtig sei, dass man sich dabei auf die originären Aufgaben und Handlungsfelder der Jugendsozialarbeit konzentriere. Ein gutes Beispiel sei die Kooperationsvereinbarung auf Landesebene zur Zusammenarbeit bei der beruflichen Eingliederung und Förderung sozial benachteiligter junger Menschen im Sinne des § 13 SGB VIII in Bayern. Die Verantwortung für die jungen Menschen läge in der Kommune und hier sei nicht nur die Jugendhilfe gefragt, sondern auch die Schule und die Agentur für Arbeit.
Dschungel der Maßnahmen
Jugendliche dürften nicht – wie bisher häufig geschehen – von einer Stelle zur anderen geschoben werden und im Dschungel der Maßnahmen verschwinden. Dazu sei professionelle Arbeit von Fachleuten notwendig, die angemessen bezahlt werden. Lohndumping – so wie es sich im Zuge der Ausschreibungen von Angeboten im SGB II und SGB III entwickelt habe – sei kontraproduktiv.
Mit sechs Veranstaltungen vor Ort, will die BAG EJSA ihre Mitglieder und deren Einrichtungen darin unterstützen, den § 13 besser zu nutzen. „Jetzt schlägt’s 13!“ steht auf dem „Verbandskasten der BAG EJSA, den Gretel Wildt zum Schluss allen Mitwirkenden überreichte. Der Inhalt soll – statt kleine Wunden mit einem Pflaster zu versorgen - eher präventiv wirken: Er soll helfen, alle für die Jugendsozialarbeit Verantwortlichen ins Boot zu holen.