19. Januar 2010
Landespreis „Integration unternehmen!“
Beschäftigungsgesellschaft Hephata ausgezeichnet

Foto: Hephata
Als eines von vier Unternehmen wurde die Gesellschaft mit dem Landespreis Integration 2009 vom Arbeitsministerium NRW ausgezeichnet. Das Integrationsunternehmen – Gesellschafter ist die Evangelische Stiftung Hephata – ist ein im besten Sinne wirtschaftlich denkender und handelnder Betrieb. Das Ziel lautet aber nicht Gewinnmaximierung, sondern Integration von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft. Das Unternehmen, das in vier Geschäftsfeldern erfolgreich aktiv ist, existiert seit dem Jahr 1997 als anerkanntes Integrationsprojekt, ist aber schon seit 1983 als Integrationsfirma aktiv.
Secondhand-Shops, in denen Bekleidung zu günstigen Preisen angeboten wird, markierten den Beginn der Geschäftstätigkeit. Es folgten: ein Fahrdienst, der die Fahrten zu den Hephata-Tagesgruppen, Schulen, Werkstätten für behinderte Menschen und Kindertagesstätten durchführt; die Bewirtschaftung eines Cafés und Tagungszentrums; ein Handwerksbetrieb, der Maler- und Bauhandwerksarbeiten ausführt, und als jüngstes „Kind“ eine Gebäudereinigung. Ermöglicht wurde dies auch durch die investive Förderung des Landschaftsverbandes Rheinland und des Landes Nordrhein- Westfalen. In nur sechs Jahren stieg die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von 25 auf heute 75. Gehörten bei der Gründung neun Menschen mit Behinderung zur Belegschaft, so arbeiten heute 27 behinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Mönchengladbacher Integrationsunternehmen.
Personalentwicklung und Qualitätsmanagement sichert Wettbewerbsfähigkeit
Damit die BQG sich mit ihren Geschäftsfeldern auf dem Markt wirtschaftlich behaupten kann, muss das Unternehmen flexibel und effizient arbeiten. Das setzt sowohl eine kontinuierliche Personalplanung als auch Kundenorientierung und professionelles Arbeiten voraus. Bei der Personalauswahl setzt man in Mönchengladbach darauf, Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen einzustellen, z. B. Menschen mit geistigen, körperlichen oder erworbenen Behinderungen und auch Menschen mit Lernbehinderungen. Was der eine nicht kann, wird durch die andere ausgeglichen – Teamarbeit wird großgeschrieben. Von der Möglichkeit, durch Praktika die Arbeitsfähigkeit zu erproben, wird ebenso Gebrauch gemacht, wie auch von der Durchführung von Schulungs-, und Weiterbildungsmaßnahmen. Dies kann auch die Finanzierung eines Meisterbriefes bedeuten, wie im Fall eines jungen Mannes geschehen, der schon eine Ausbildung als Maler vorweisen konnte.
Netzwerke, Kooperationen und Werben für Integration
Die BQG sichert die Wettbewerbsfähigkeit und Marktpräsenz auch durch aktive Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern vor Ort. In der Region werden Arbeit und Know-how des Unternehmens in hohem Maße anerkannt. So kann die BQG andere Unternehmen bei der Weiterentwicklung oder beim Aufbau eines Integrationsunternehmens unterstützen. Die Kooperation mit dem Integrationsunternehmen „Die Insel“ in St. Augustin, die Mitwirkung bei der Gründung eines Integrationsbetriebes der „Neuen Arbeit“ in Mönchengladbach und der JL Autohaus Mönchengladbach Integration GmbH sind Ergebnisse dieses überzeugenden Networking.
Im Rahmen der zahlreichen Kooperationen fördert die BQG den Gedanken der Integration und wirbt für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung: „Um Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt zu integrieren, stehen wir auch in einem engen Dialog mit Betrieben vor Ort und in der Region“, so der Geschäftsleiter Ralf Horst, und weiter: „Unsere Erfahrung ist, dass Menschen mit Behinderung nicht unbedingt in ihrer Leistung eingeschränkt sein müssen. Warum sollte ein gehörloser Maler seine Aufgaben nicht erfüllen können? Wir lassen unsere Kooperationspartner an dieser Erfahrung teilhaben.“
Obwohl oder gerade weil das Ziel der Integration im Vordergrund steht,betont Ralf Horst die Notwendigkeit unternehmerischen Denkens: „Integrationsprojekte dürfen sich nicht als Beschäftigungstherapieangebote sehen. Sie müssen sich am Markt behaupten. Die Eigenverantwortung der Menschen mit Behinderung muss gefördert werden, wie für alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch.“