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Archiv 2010

22. April 2010

Wohngruppe für straffällig gewordene Jugendliche

Neukirchener Erziehungsverein beteiligt sich an "Stop and go"

Foto: Neukirchener Erziehungsverein

„Stop and go NRW “ ist eine Alternative zur Untersuchungshaft. Die Jungen im Alter von 14 bis 18 Jahren, denen Einbruch, Diebstahl, Raub, Erpressung oder Körperverletzung vorgeworfen wird, werden bis zu ihrer Hauptverhandlung - in der Regel drei bis vier Monate - durch ein Team aus Erziehern, Sozialarbeitern und Ergotherapeuten begleitet. Ein straff organisierter Alltag, feste Hausregeln, Disziplin und Mitarbeit in Haus und Garten sind die Grundlagen für das Leben in der Wohngruppe. Die Entscheidung, ob ein Jugendlicher für ein solches Projekt der U-Haft-Vermeidung infrage kommt, trifft der Jugendrichter. Nach dem Jugendgerichtsgesetz darf eine U-Haft für Jugendliche nur als Ausnahme angeordnet werden.

 

Betreuung rund um die Uhr

„Stop and go NRW“ beruht auf einer mittlerweile mehr als elfjährigen Erfahrung von U-Haft-Vermeidung in den Städten Herne und Iserlohn. Finanziert wird die intensive Eins-zu-Eins-Betreuung aus Mitteln der Justiz. Ein Platz in der Wohngruppe kostet etwa 200 bis 250 Euro pro Tag. Im vergangenen Jahr hatten die nordrhein-westfälische Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter und Jugendminister Armin Laschet für mehr Einrichtungen dieser Art geworben - es gibt bislang nur drei in NRW - und eine mit den Landschaftsverbänden erarbeitete Konzeption vorgestellt. Ministerin Müller-Piepenkötter damals: „Die hohen Kosten der Intensivbetreuung sind es uns aber Euro für Euro wert, wenn wir dadurch junge Menschen von einer kriminellen Karriere abhalten können.“ Und Minister Laschet sagte: „Die Förderung des Sozialverhaltens steht hier ebenso im Fokus wie die schulische und berufliche Förderung, damit diese jungen Menschen noch eine faire Chance bekommen und nicht gleich gesellschaftlich abgeschrieben werden.“ Auch die Enquete-Kommission „Prävention“ des Landtags hat sich in ihrem im März dieses Jahres veröffentlichten Bericht für mehr Angebote zur U-Haft-Vermeidung ausgesprochen. Dort heißt es: „Es wird empfohlen, die Vermeidung der Untersuchungshaft mit geeigneten Trägern der Jugendhilfe auszubauen.“

 

„Mit unserer neuen Gruppe auf dem Heckrathshof eröffnet sich für die Justiz eine weitere Möglichkeit, die bewährte und alternative Form zur U-Haft qualifiziert umzusetzen“, erklärt der Direktor des Erziehungsvereins, Pfarrer Hans-Wilhelm Fricke-Hein. Gleichzeitig ergebe sich die Chance, Jugendkriminalität einzudämmen. „In der Wohngruppe erleben die Jugendlichen einfach bessere Rahmenbedingungen für ein straffreies Leben als in einer Haftanstalt.“

 

Der ehemalige Bauernhof an der Stadtgrenze zu Moers mit Wohnhaus, Stallungen und einem großen Garten ist seit vielen Jahren Eigentum des Neukirchener Erziehungsvereins und war bislang verpachtet. „Die Wohngruppe ist ein offenes Angebot, der Hof ist keine geschlossene Einrichtung. Es gibt keine Gitter an den Fenstern und keine verschlossenen Türen“, betont Dagmar Friehl, Geschäftsbereichleiterin der Jugendhilfe beim Erziehungsverein. Die Sicherheit wird durch eine intensive Betreuung erreicht – und zwar rund um die Uhr. Die Jugendlichen dürfen den Hof in den ersten zwei Wochen nur in Begleitung eines Betreuers und später nur zu festgelegten Zeiten verlassen. Wer sich nicht an die Regeln hält und nicht mitarbeitet, verschlechtert seine Chancen in der Hauptverhandlung. Das Team auf dem Heckrathshof wird aus insgesamt acht Mitarbeitern bestehen.

Innovativer Schritt

Der Neukirchener Erziehungsverein sieht in der Eröffnung der Wohngruppe eine konsequente Fortsetzung seiner Arbeit mit besonders schwierigen Jugendlichen nach dem Motto „Keiner soll verloren gehen“. „Wir leisten hier einen Beitrag zu einem neuen Umgang mit Jugendkriminalität“, so Dagmar Friehl. Fachlich vorbereitet auf diesen innovativen Schritt sei der Erziehungsverein schon lange. Auch heute lebten in den Gruppen des Kinder- und Jugenddorfs bereits vereinzelt jugendliche Straftäter. In Nordrhein-Westfalen sitzen jährlich etwa 800 Jugendliche in Untersuchungshaft, obwohl der Gesetzgeber dies nur in Ausnahmefällen vorsieht. Im September vergangenen Jahres hatte sich der Erziehungsverein in mehreren öffentlichen Vorträgen und einer Ausstellung mit Alternativen zum Jugendstrafvollzug beschäftigt. Die Ausstellung zeigte auf, dass 80 Prozent der zu Jugendarrest oder Haftstrafen verurteilten Jugendlichen rückfällig werden.

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