6. April 2010
Fix Fixiert?
Fachtagung Risiken und Chancen freiheitsbegrenzender Maßnahmen

Foto: Wittekindshof
Egal, ob es sich um körpernahe Fixierungen, bauliche Maßnahmen oder Einschränkungen durch Hilfsmittelnutzung handelt, wird das Grundrecht auf Bewegungsfreiheit (Artikel 2 Grundgesetz) eingeschränkt. Seit Anfang der 90er Jahre regelt das Betreuungsgesetz, unter welchen besonderen Bedingungen das Recht auf körperliche Bewegungsfreiheit begrenzt werden darf. Doch auch dann ist immer der Beschluss eines Richters oder eine Notfallbehandlung durch einen Arzt Voraussetzung für den Eingriff. „Schnell mal Wegschließen, Festbinden oder fix fixieren, um für Ordnung zu sorgen, ist rechtlich nicht möglich, aber auch pädagogisch und psychologisch nicht sinnvoll und würde einem Machtmissbrauch gleichkommen“, erklärt Diakon Dietmar Struck, der für einen Geschäftsbereich in der Diakonischen Stiftung Wittekindshof in Bad Oeynhausen verantwortlich ist.
Fachtagung
„Fix Fxiert“? Risiken und Chancen freiheitsbegrenzder Maßnahmen“
- Veranstalter: Diakonische Stiftung Wittekindshof und Ev. Betreuungsverein Bad Oeynhausen
- Zeit: Freitag, 16. April, 8 bis 17 Uhr
- Ort: Innovationszentrum Fennel (Buddestraße 11), Bad Oeynhausen
- Zielgruppe. Mitarbeitende aus der Alten- und Behindertenhilfe sowie der Psychiatrie, gesetzliche Betreuer und Angehörige.
Möglichst selten freiheitsbegrenzende Maßnahmen einsetzen
„Die einen müssen wir schützen, damit sie nicht die Treppe runterfallen oder im Halbschlaf beim Aufstehen aus dem Bett stürzen und sich schwere Knochenbrüche zuziehen“ berichtet der Diakon, der aber auch für das Wohlergehen von Menschen verantwortlich ist, die sich selbst verletzen und in bestimmten Situationen aggressiv gegen sich selbst und andere Personen reagieren. „Wir werden erfinderisch, um Unfälle und Krisen zu vermeiden und machen zusätzliche Angebote. Bei einigen Personen haben schon Bewegungs- und Entspannungsangebote die erwünschte Wirkung“, berichtet Dietmar Struck. Freiheitsbegrenzende Maßnahmen dürften immer nur das letzte Mittel sein, wenn sonst nichts mehr geht und auch dann sei darauf zu achten, die Freiheitsbegrenzung so gering und so kurz wie möglich zu halten. Ganz ohne freiheitsbegrenzende Maßnahmen kann sich Dietmar Struck seinen Berufsalltag zurzeit nicht vorstellen. „Ziel ist es möglichst selten freiheitsbegrenzende Maßnahmen einzusetzen auch da, wo sie heute noch zum Alltag gehören.“