5. September 2010
Chancen für Wohnunglose auf dem Arbeitsmarkt werden verbaut
Obdachlosen-Einrichtungen der Diakonie warnen vor weiterer Benachteiligung

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Der Westfälische Herbergsverband und die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe warnen vor einer Vernachlässigung von Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Die besondere Situation von Wohnungslosen wird in der aktuellen Arbeitsmarkt-Diskussion zunehmend vernachlässigt. Bewährte Instrumente zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt werden immer weniger genutzt.
„Bedarfsgerechte und niedrigschwellige Angebote sind weiterhin wichtig und notwendig“, erklärt Jan Orlt, Geschäftsführer des Westfälischen Herbergsverbandes (WHV), Fachverband in der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe. Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten sind durch Unfall, Krankheit, Sucht oder Wohnungslosigkeit länger als zwei Jahre arbeitslos. Außerdem sind sie häufig älter als 50 Jahre. Bei einer Kombination von mehreren dieser Faktoren, spricht das Sozialgesetzbuch II – auch Hartz IV genannt – von Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen.
Alle haben Anspruch auf Hilfe
Der WHV befürchtet nun, dass mit den anstehenden Sparplänen der Regierung – Neuberechnung des ALG II-Regelsatzes, Kürzungen im Sozialbereich, keine steuerliche Mehrbelastung der Reichen und der Wirtschaft – Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten aus dem Blick nicht nur der Arbeitsverwaltung geraten. „Alle, die in Not und besondere Schwierigkeiten geraten, haben Ansprüche auf Hilfe und ein Recht auf Arbeit“, betont Jan Orlt.
Nur leicht vermittelbare Arbeitslose im Blick
Der Geschäftsführer des WHV bedauert, dass Ende 2009 mit der Reform des § 16 SGB II die Einzelförderung von leichter vermittelbaren Arbeitslosen in den Fokus genommen wurde. Der Personenkreis, den die Mitglieder des WHV beispielsweise in Werkstätten und Einrichtungen der Sozialhilfe betreuen, braucht jedoch vor der Integration in den Arbeitsprozess Hilfen zur Orientierung am Arbeitsmarkt. „Diese Angebote müssen niedrigschwellig sein und die Arbeit in der Gruppe ermöglichen“, erklärt Jan Orlt. Solche Gruppenmaßnahmen waren bis zur Reform möglich, sinnvoll und wirksam.
Bestehende Angebote gefährdet
Seit 1990 halten die Mitglieder des WHV spezielle Werkstätten als Hilfe zur Arbeit für den Personenkreis vor. Anfangs finanzierte der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) diese Angebote, seit 2005 gibt es eine Neufinanzierung unter SGB II-Bedingungen. Weiterhin wurden Menschen gefördert, die wahrscheinlich auf lange Sicht keine Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt haben. „Mit der Reform der Arbeitsmarktinstrumente des §16 SGB II wird es immer schwieriger, die bestehenden oder neue Angebote zu refinanzieren“, bemerkt Orlt. Daran ändert auch nicht viel, dass der LWL weiterhin anerkennt, dass der genannte Personenkreis besondere Unterstützung braucht und die Angebote kofinanziert. „Eigentlich jedoch ist das Aufgabe des SGB II“, sagt der Geschäftsführer des WHV.
Der Westfälische Herbergsverband wurde 1885 gegründet und kümmert sich um die Belange der Wohnungslosenhilfe und berät die Mitgliedseinrichtungen. Der Fachverband vertritt 35 diakonische Träger und 80 Einrichtungen in Westfalen und Lippe und ist Teil der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe. Mitarbeitende in den Einrichtungen sind Ansprechpartner für die Wohnungslosen vor Ort.