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17. Dezember 2010

Gesetzentwurf zum Bleiberecht greift zu kurz

Diakonie RWL fordert umfassende Lösung

Junge Migranten in Essen-Altendorf, zwar keine Flüchtlinge, aber gut integriert und engagiert beim Reinigen von Spielplätzen.

Heute berät der Bundesrat eine Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche. Der Gesetzentwurf soll den weiteren Aufenthalt für einige wenige Jugendliche und ihre Familien sichern. Damit greift der Bundesrat einen Beschluss der Innenministerkonferenz vom November auf. Die Diakonie RWL ist enttäuscht von dieser Teillösung und fordert ein umfassendes Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge.

„Es ist nicht akzeptabel, jetzt wieder große Gruppen von Betroffenen von einem Bleiberecht auszuschließen“, erläutert Nikolaus Immer, Geschäftsbereichsleiter Soziales und Integration bei der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe, die Grundkritik. Die vorgeschlagene Regelung berücksichtige weder ausreichend die hier aufgewachsenen Kinder noch Erwachsene oder kinderlose Paare.

 

Bleiberecht für die Eltern von Jugendlichen

Aus Sicht der Diakonie werden die Möglichkeiten des Beschlusses der Innenministerkonferenz nicht ausgeschöpft. Kinderreiche Familien werden aufgrund der hohen Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung ausgeschlossen. Eltern sollen sogar von ihren „gut integrierten“ jugendlichen Kindern getrennt werden, wenn diese das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ein tragfähiges eigenständiges Bleiberecht für die Eltern von Jugendlichen fehle ebenso wie eine Härtefallklausel, begründet Dietrich Eckeberg, Flüchtlingsexperte der Diakonie RWL, die gefundene Lösung. Auch sollen die Eltern eines „gut integrierten“ Jugendlichen nur dann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie im Rahmen des ausländerrechtlichen Verfahrens keine falschen Angaben gemacht oder die Ausreise nicht verzögert haben. Die Diakonie RWL fordert nachdrücklich, dass für geringfügige Verfehlungen dieser Art in der Vergangenheit eine Verjährung möglich wird. Schließlich wurde im Gesetzentwurf eine sehr restriktive Ausschlussregelung verankert, obwohl der Beschluss der Innenminister einen Ausschluss nur bei „erheblichen Straftaten“ vorschlug.

 

Ungelöst bleibt die Situation von Langzeitgeduldeten

Völlig ungelöst ist die Frage des Bleiberechts für rund 55 000 langzeitgeduldete Personen, die inzwischen mehr als sechs Jahre unter uns leben und nicht unter die Stichtagsregelung fallen. (In NRW betrifft das mehr als 18 000 Personen, Rheinland-Pfalz 1 850, Saarland 700). Um den Betroffenen eine Perspektive zu geben, tritt die Diakonie RWL – ebenso wie zuletzt die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen im November 2010 – für eine Regelung ein, die auf ausgrenzende Stichtage verzichtet. Es bedarf einer Abschaffung der Kettenduldung durch eine stichtagsfreie, rollierende Anspruchsregelung, die Familien schützt, humanitäre Notlagen Einzelner beachtet und auf restriktive Ausschlussgründe verzichtet.

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