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24. Oktober 2010

Flüchtlingsdramen an der Südgrenze der EU

13. Europäische Asylrechtstagung beginnt in Palermo / Sizilien

Foto: Copyright by Matthias Süßen

Nahezu täglich sterben Menschen bei ihrem Versuch, über das Mittelmeer die Südküste der EU zu erreichen. In den letzten Jahren wurden ca. 9000 ertrunkene Flüchtlinge an der Südküste der EU registriert, die Dunkelziffer dürfte wesentlich höher liegen. Statt Flüchtlingen einen Zugang zum Asylverfahren zu gewähren, werden Flüchtlingsboote von den EU-Mittelmeeranrainerstaaten zurückgeschickt. Italien schiebt seit Mai 2009 im Mittelmeer oder in den Häfen aufgegriffene Flüchtlinge systematisch nach Libyen zurück. Dort gibt es jedoch weder faire Asylverfahren, noch können die Zurückgeschobenen eine menschenwürdige Behandlung erwarten. Menschenrechtsorganisation berichten über willkürliche Inhaftierung und Misshandlungen von Flüchtlingen in Libyen, die aus Kriegs- und Bürgerkriegsgebieten in Afrika über dieses Land versuchen, nach Europa zu gelangen.

„Statt wegzuschauen, müssten Wege gefunden werden, wie die Menschen Zugang zu einem fairen Asylverfahren finden“ betonte Kirchenrat Rafael Nikodemus, Flüchtlingsbeauftragter der Evangelischen Kirche im Rheinland zu Beginn der 13. Europäischen Asylrechtskonferenz heute in Palermo/Sizilien. 41 Experten/-innen verschiedener Kirchen und Hilfsorganisationen u.a. aus Italien, Deutschland, Frankreich, Spanien, Griechenland, der Türkei, Tschechien, Rumänien, Ungarn, Schweden und Großbritannien werden sich bis Donnerstag mit der schwierigen Situation von Flüchtlingen in Italien befassen. Die Konferenz wird verantwortet von  der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe in Kooperation mit den Evangelischen Landeskirchen im Rheinland, in Baden und Württemberg, Hessen-Nassau sowie der Evangelischen Kirche in Deutschland, dem Bundesverband der Diakonie und der Churches Commission for Migrants in Europe mit Sitz in Brüssel.

Über die Zustände an der Außengrenze der EU berichteten am ersten Konferenztag die teilnehmenden Experten/-innen aus Griechenland, der Türkei, Malta, und Spanien und aus Osteuropa. In Griechenland gebe es nach wie vor kein funktionierendes Asylverfahren. Anträge würden nicht entgegengenommen, die Betroffen blieben sich selbst überlassen. Am kommenden Donnerstag, 28.10.2010, wird das deutsche Bundesverfassungsgericht darüber verhandeln, ob angesichts dieser Zustände Asylbewerber von Deutschland zur Durchführung ihres Asylverfahrens nach Griechenland überstellt werden dürfen. Von besonderer Brisanz sind die Rücküberstellungen von Griechenland in die Türkei. Dabei wendet die Türkei die Genfer Flüchtlingskonvention nach wie vor nur für Flüchtlinge an, die aus Europa kommen. In Malta werden Asylsuchende während des Verfahrens regelmäßig immer noch in Haft genommen. In Spanien gebe es zwischen den Kanaren und der mauretanischen Küste gemeinsame Kontrollen der EU-Grenzschutzagentur Frontex mit mauretanischen und senegalesischen Regierungsstellen, um zu verhindern, dass Flüchtlinge überhaupt die EU erreichen. Auch an der Ostgrenze der EU werden z.B. tschetschenische Flüchtlinge häufig daran gehindert, ein Schutzgesuch bei den zuständigen EU-Behörden zu stellen. Das Problem Rückschiebungen in Staaten östlich der EU sei dort ein großes Problem. Ebenso werden dort viele Asylbewerber in Haft genommen.

Berichterstattung von der Konferenz: Jürgen Blechinger, Diakonisches Werk Baden und Evangelischer Oberkirchenrat Karlsruhe

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