Sie sind hier: Start >

Aktuelles

> Archiv >

Archiv 2010

10. Dezember 2010

Ärzte erhalten 4,5 Prozent mehr Geld

Schiedskommission RWL schlichtet Vergütungsverhandlungen.

Foto: fotolia.de

Die Arbeitsrechtliche Schiedskommission Rheinland-Westfalen-Lippe hat heute in Düsseldorf beschlossen, dass die Ärztinnen und Ärzte an Evangelischen Krankenhäusern 4,5 Prozent mehr Gehalt bekommen. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. April 2010. Außerdem hat die Kommission unter Vorsitz von Harald Schliemann, Justizminister in Thüringen a. D. und Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a. D., eine Einmalzahlung in Höhe von 60 Prozent eines Tabellenbruttomonatsgehaltes beschlossen.

Für Pastor Günther Barenhoff, Sprecher des Vorstandes der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe, hat das Schlichtungsergebnis zwei Seiten. „Zum einen wird mit dem Schlichterspruch noch einmal deutlich, dass unsere Evangelischen Krankenhäuser mit diesen Tarifen für Ärzte attraktive Arbeitgeber sind.“ Auf der anderen Seite bedeute die Tariferhöhung für die Krankenhausträger eine erhebliche Kostensteigerung. Eine Refinanzierung über die Budgets der Krankenhäuser sei nicht gesichert. Die für die Preisentwicklung im Krankenhausbereich maßgebende Grundlohnrate liege weit unter den Erhöhungen der ärztlichen Gehälter. „Wir müssen auch darauf achten, dass bei der Gehaltsentwicklung die Schere zwischen den Ärzten und Pflegekräften künftig nicht noch weiter auseinander geht“, so Barenhoff weiter. Für das nichtärztliche Personal war zum 1. August für die Jahre 2010 und 2011 in zwei Schritten eine Erhöhung um insgesamt 2,3 Prozent sowie eine Einmalzahlung in Höhe von 240 Euro beschlossen worden.

 

Der Dritte Weg funktioniert

Insgesamt zeige das erfolgreiche Schlichtungsverfahren, so Pastor Barenhoff, dass auf dem Dritten Weg kirchlicher Arbeitsrechtssetzung für alle Beteiligten akzeptable Lösungen erreicht werden können. „Faire Konfliktlösungen sind möglich ohne die Arbeitskampfmaßnahmen Streik und Aussperrung, die unsere kirchliche Arbeitsrechtssetzung ausschließt.“

Diese Regelung gilt für rund 90 evangelische Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland.

 

Hintergrund

Begründet im Grundgesetz, Artikel 140, wird die Tariffindung für kirchliche und diakonische Unternehmen und deren Mitarbeitende „innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes“ durch ein Kirchengesetz geregelt. Dies geschieht im Rahmen des so genannten Dritten Weges durch die Arbeitsrechtliche Kommission RWL, die sich paritätisch aus Dienstnehmer- und Dienstgebervertretern zusammensetzt. Nach Verbandsprinzip setzt sich die Dienstnehmerseite aus Vertretern des Verbandes Kirchlicher Mitarbeitenden RWL sowie Vertretern der Gewerkschaft Marburger Bund zusammen.

Wenn sich, wie in diesem Fall, die Kommission nicht einigen kann, wird die Arbeitsrechtliche Schiedskommission angerufen. Auch hier sind Dienstnehmer und Dienstgeber in gleicher Anzahl beteiligt. Dabei ist die Stimme des von beiden Seiten einvernehmlich bestellten, neutralen Vorsitzenden, der nicht in kirchlichen oder diakonischen Dienstverhältnissen stehen darf, im Zweifelsfall ausschlaggebend.

 

zurück zur Liste