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Archiv 2011

26. Mai 2011

Begleitung beim Sterben statt begleitete Tötung

200 Experten diskutierten beim Hospiztag der Diakonie RWL

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Bei extrem schweren Krankheiten sei ein ärztlich assistierter Suizid zu befürworten, dafür plädierte der evangelische Sozialethiker Hartmut Kreß in seinem Hauptvortrag auf dem Hospiztag der Diakonie RWL in Wuppertal. Einen Alterssuizid schloss er davon ausdrücklich aus. Rund 200 Pflegekräfte, Seelsorger und Ehrenamtliche aus der Hospizbewegung diskutierten die Frage: Darf jeder sterben wie er will?

Das grundgesetzlich verankerte Recht auf Selbstbestimmung schließe auch das Recht eines Sterbenden ein, "das Leben aus eigener Entscheidung zur Disposition zu stellen", Ein solcher Suizidwunsch sei "ethisch legitim", sollte aber nur das letzte Mittel sein, führte der Sozialethiker aus. Kreß, der auch Ethikgremien der Bundesärztekammer angehört, forderte den Gesetzgeber auf, die Rahmenbedingungen eines solchen ärztlich assistierten Suizids gesetzlich klar zu regeln. Nur Rechtssicherheit könne verhindern, dass Ärzte weiterhin veranlasst werden, als "Ersatz für den eigentlich beabsichtigten Suizid" starke Medikamente zu geben, die den Tod herbeiführten.

 

Prof. Hartmut Kreß

Selbstbestimmung ja – Selbstentsorgung nein

Prof Dr. Franco Rest aus Dortmund kritisierte in seinem Statement, dass die aktuelle Diskussion um die Selbsttötung fast nur auf die rechtliche Frage reduziert werde. Er befürchtet, dass die rechtlich verbindlichen Patientenverfügungen mit Tötungswunsch nur ein Einstieg sind in einen für das Gesundheitssystem kostengünstigen Umgang mit dem Sterben. Statt dessen plädiert er, den tatsächlichen Bedürfnissen von Sterbenden zu entsprechen. „Wer Angst vor Schmerzen hat, braucht palliative Versorgung. Wer Angst vor Einsamkeit hat, braucht Begleitung. Wer Angst davor hat, anderen zur Last zu fallen, der muss sehen, dass die Gesellschaft die Helfer entlastet; Wer Angst vor Persönlichkeitsverlust hat, der muss psychologisch und seelsorgerisch aufgefangen werden.“ Solche Angebote sind natürlich teuer und bedürfen viel Engagement. Er fordert deshalb eine hospizlich gestützte Selbstbehauptung der Patienten statt unterstützter Selbsttötung: „Selbstbestimmung ja – Selbstentsorgung nein“.

 

Patientenverfügungen ernst nehmen

Dagegen plädierte der Ethiker Dr. Arnd T. May aus Recklinghausen, die Patientenverfügung in der aktuellen gesetzlichen Fassung auch in der Hospizarbeit ernst zu nehmen. Anhand des erklärten Patientenwillen sollten alle Therapieziele hinterfragt werden, auch die Frage nach einer Beendigung der Behandlung. May betonte, das der Bundesgerichtshof ausdrücklich erlaubt hat, eine Behandlung zu beenden, wenn es der Umsetzung des Patientenwillens entspricht. Das schließt sowohl aktive Handlungen wie Ausschalten von Geräten als passive Sterbehilfe ein.

 

Musikalische Umrahmung durch die Gruppe Ufermann

Patienten essen nicht, weil sie sterben

Einen sehr praktischen Blick auf das Thema des Hospiztages warf Palliativmediziner Dr. Matthias Thöns aus Witten. Er kritisierte die Ausweitung von künstlicher Ernährung durch Magensonden und andere Methoden bei alten Menschen und Sterbenden. Leider gäbe es hier eine Verquickung von Interessen der Pharma-Firmen, die die künstliche Ernährung herstellten und der Bequemlichkeit mancher Pflegeeinrichtungen, obwohl es keine ernstzunehmenden Untersuchungen gäbe, dass PEG-Sonden zur Verbessung der Lebensqualität führten. Im Gegenteil, so Dr. Thöns: „Liegt jemand objektiv im Sterben, ist es geradezu ein Behandlungsfehler, lebensverlängernde Maßnahmen wie künstliche Ernährung zu ergreifen.“ Hospizhelfer müssten Angehörige darüber aufklären, dass es zu einem normalen Sterbeprozess gehöre, dass die Menschen ein mangelndes Durst- und Hungergefühl haben. „Patienten sterben nicht, weil sie nicht essen, sondern Patienten essen nicht, weil sie sterben.“

 

Keine Garantie, alles richtig zu machen

Gerade für Christen bestehe ein besonderer ethischer Konflikt zwischen Selbstbestimmung und Lebensschutz, betonte Ulrich Christofczik, Geschäftsbereichsleiter Pflege bei der Diakonie RWL, in seiner Begrüßung. „Wir müssen angesichts des Sterbens die menschliche Hilflosigkeit akzeptieren. Es gibt keine Garantie, alles richtig zu machen“, so Christofczik weiter. Oberkirchenrat Manfred Rekowski bezog sich in seiner Andacht auf die Grundlegung menschlicher Würde in der Ebenbildlichkeit Gottes. Das werde zum Beispiel in Psalm 8 deutlich, der damit ein wichtiges Vorzeichen für ethische Überlegungen angesichts des Todes sein könne.

 

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