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15. April 2011

"Der bedingungslose Dienst am Nächsten erfordert eine alternative Streitkultur"

Barenhoff: Konsensmodell des Dritten Weges ist zukunftsweisend für den sozialen Bereich

Portraitfoto Günther Barenhoff

Günther Barenhoff, Sprecher des Vorstands der Diakonie RWL

Für Günther Barenhoff, Sprecher des Vorstands der Diakonie RWL, ist der grundgesetzlich geschützte Verfahrensweg für die Tariffindung im Dritten Weg, der im Konfliktfall eine verbindliche Schlichtung eines neutralen Schlichters zwischen den beiden Parteien vorsieht, unverzichtbar und gesamtgesellschaftlich richtungsweisend. "Unsere arbeitsrechtlichen Kommissionen sind paritätisch besetzt. Keine Seite kann die andere überstimmen. Für uns ist die Gleichwertigkeit voll gegeben, weil keine Seite die andere majorisieren kann", sagte Barenhoff in einem Interview mit der Neuen Westfälischen Zeitung. Er sei überzeugt, dass dieses Konsensmodell zukunftsträchtig für den Sozialbereich überhaupt ist. "Wir sind moderner als Verdi", so Barenhoff.

Der Vorwurf von Verdi-Chef Bsirske, Diakonie-Einrichtungen verschafften sich durch Niedriglöhne Marktvorteile, sei falsch und werde auch durch ständiges Wiederholen nicht richtiger. "Wir können detailliert nachweisen, dass die Vergütung in den Bereichen, in denen es überhaupt noch vergleichbare Handlungsfelder im öffentlichen Dienst gibt, im Wesentlichen gleich ist. Häufig ist sie sogar höher. Darüber hinaus zahlen wir noch Kindergeldzuschläge und Zusatzversorgungsleistungen", so Barenhoff.

Das durch die Religionsfreiheit grundgesetzlich geschützte Selbstverständnis von Kirche und Diakonie gehe davon aus, "dass uns in jedem hilfsbedürftigen Menschen Gott begegnet." Dieser Dienst an dem konkreten notleidenden und hilfebedürftigen Menschen habe Vorrang und könne weder durch Streik noch durch Aussperrung ausgesetzt werden. Darauf ziele auch sein Satz, Gott könne man nicht bestreiken. Im übrigen gehe das Konfliktmodell des Zweiten Weges ("Arbeitskampf") auf den alten Widerspruch von Kapital und Arbeit zurück. Für den Sozialbereich sei das nicht zukunftsweisend.

Günther Barenhoff äußerte sich im Interview im Zusammenhang mit dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm zu Fragen des Streikverbotes in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen. Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzung waren die von ver.di im Herbst 2009 angekündigten Aufrufe zu Streiks in diakonischen Einrichtungen, die die AVR DW EKD anwenden. Dagegen hatten Diakonische Träger, die Diakonischen Werke von Westfalen und Hannovers zusammen mit der Diakonie RWL sowie der Westfälischen und Hannoverschen Landeskirche geklagt. Dieser Klage hatte das Arbeitsgericht Bielefeld am 3. März 2010 stattgegeben und den Aufruf zu Streik für uneingeschränkt unzulässig erklärt. Das Landesarbeitsgericht Hamm hatte am 13. Januar 2011 Streiks in kirchlichen Einrichtungen als nicht ausnahmslos unzulässig bezeichnet.

Im Interview sagte Barenhoff, Kirche und Diakonie wollten das Urteil vor dem Bundesarbeitsgericht anfechten, wenn notwendig auch zum Bundesverfassungsgericht gehen. Es gehe darum, eine grundsätzliche Frage der Rechtsordnung und der sich daraus ergebenden Gestaltungsmöglichkeit klären zu lassen.

Zwischenzeitlich ist Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt

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