13. Januar 2011
Streiks zunächst nicht beanstandet
Landesarbeitsgericht Hamm widerspricht Kirche und Diakonie

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Hamm/NRW. Nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom heutigen Donnerstag (13.1.) ist ein Streikverbot in Kirche und Diakonie zunächst nicht bestätigt. Das Landesarbeitsgericht hat einer Berufung der Gewerkschaft Verdi gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld stattgegeben. Dieses hatte Verdi im März 2010 untersagt, Beschäftigte in der Diakonie zu Streiks aufzurufen.
Die Evangelische Kirche von Westfalen und ihr Diakonisches Werk, die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. und einzelne diakonische Träger reichten im September 2009 Klage gegen Streikaufrufe der Gewerkschaft Verdi ein. Der Klage hatten sich auch die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers und ihr Diakonisches Werk angeschlossen.
Das Landesarbeitsgericht hat die Revision in vollem Umfang zugelassen. Es hat damit Verständnis für eine weitere rechtliche Klärung gezeigt. Dabei ist abzuwägen zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen einerseits und dem Streikrecht andererseits. Die Kläger beabsichtigen, gegen das Urteil von Hamm Revision einzulegen.
Arbeitsrechtliche Konflikte nicht auf dem Rücken der Schwachen austragen
Nach kirchlichem Selbstverständnis sind gegenseitige Druckmittel wie Streiks und Aussperrungen ausgeschlossen. „Diakonie ist Zuwendung und professionelle Hilfe für Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind“, sagte Pastor Günther Barenhoff, Sprecher des Vorstandes der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe: „Das ist unser Auftrag. Er kann nicht für die Dauer eines Streiks oder einer Aussperrung ausgesetzt werden. Arbeitsrechtliche Konflikte dürften nicht auf dem Rücken von kranken, alten und behinderten Menschen ausgetragen werden.“
Keine Seite kann die andere überstimmen
Deshalb haben Kirchen und Diakonie eigene Verfahren, um sich über die Arbeitsbedingungen zu einigen: Sie bilden Arbeitsrechtliche Kommissionen, die paritätisch mit Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber besetzt sind. Keine Seite kann also die andere überstimmen. Kommt es hier zu keiner Einigung, entscheidet eine – ebenfalls paritätisch besetzte – Schiedskommission. Die ausschlaggebende Stimme hat hier ein unabhängiger, von beiden Seiten bestellter Vorsitzender. In NRW ist dies Harald Schliemann. Er war früher Justizminister von Thüringen und Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht. Der Spruch der Schiedskommission ist für alle Beteiligten bindend. „Dieses Verfahren macht einen Arbeitskampf überflüssig“, erklärte Barenhoff nach dem Urteil: „Aus unserer Sicht hat das Gericht die kirchliche Selbstbestimmung nicht ausreichend gewürdigt. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.“
Gemeinsame Verantwortung für das kirchliche und diakonische Handeln
Denn die Arbeitnehmer seien in Kirche und Diakonie keineswegs im Nachteil, so Barenhoff: „Unser Weg bietet die Gewähr, dass die Arbeitgeberseite nicht einseitig ihre Interessen durchsetzen kann.“ Albert Henz, Theologischer Vizepräsident der Evangelischen Kirche von Westfalen, ergänzte: „Eine unserer Grundlagen ist die gemeinsame Verantwortung aller Mitarbeitenden für das kirchliche und diakonische Handeln. Das heißt auch: Verzicht auf konfrontative Zuspitzungen, etwa Streik und Aussperrung.“ Henz war als Zeuge vor dem Landesarbeitsgericht benannt worden. Zwar arbeitet die Diakonie nach Worten von Barenhoff auch unternehmerisch, denn sie muss sich auf dem – politisch gewollten – Pflegemarkt behaupten. Aber: „Diakonie ist nicht am Gewinn, sondern am Gemeinwohl orientiert. Es darf keinen Gewinn auf Kosten der Schwachen geben.“ Günther Barenhoff fügt hinzu: „Deshalb werden wir uns auch nach diesem Urteil nicht beirren lassen, unseren kirchlich-diakonischen Auftrag weiter zu erfüllen.“