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Archiv 2011

12. Juli 2011

Bleiberechtsregelung für Jugendliche

Diakonie-Stellungnahme für humanitäre Umsetzung

Geschäftsbereichleiter Nikolaus Immer

Nikolaus Immer, Geschäftsbereichsleitung Soziales und Integration, Diakonie RWL

Am 30. Juni 2011 ist mit dem § 25 a Aufenthaltsgesetz die neue Bleiberechtsregelung für Jugendliche und Heranwachsende in Kraft getreten. Ebenfalls am 30. Juni 2011 hat die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe dem Innenministerium des Landes NRW in einem ausführlichen Gespräch „Vorschläge für eine humanitär geprägte Umsetzungsregelung“ vorgestellt.

 

Der Grundgedanke der neuen Bleiberechtsregelung liegt darin, die Qualifikationen der jungen Menschen gewinnbringend für die deutsche Gesellschaft zu nutzen. Die Diakonie begrüßt die neue Bleiberechtsregelung als einen weiteren Schritt in die richtige Richtung, dem andere folgen müssen. Zugleich weist sie darauf hin, dass die Regelung gerade für Eltern und Geschwister zu restriktiv angelegt ist: Diese müssen ihren Lebensunterhalt selbst komplett sichern (können). Vor allem aber stelle die Regelung die Einheit der Familie in Frage, indem für Eltern und Geschwister rigide Ausschlussgründe festgelegt werden. Es bedarf pragmatischer Abwägungen zwischen der Notwendigkeit staatlicher Unterstützung und möglicher Selbsthilfe. „Es darf nicht dazu kommen, dass die heranwachsenden jungen Menschen von ihren Eltern und Geschwistern getrennt werden“, mahnt Nikolaus Immer, Leiter des Geschäftsbereiches Soziales und Integration der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe. Mittelbar könne die neue Bleiberechtsregelung sogar dazu führen, dass Jugendliche, die Ihre Identität klären, hierdurch die Abschiebung Ihrer eigenen Eltern und Geschwister bewirken. Zum besseren Verständnis der Regelung haben die Diakonie und der Caritasverband in Baden-Württemberg ein Informationsblatt erstellt.

Mit ihrer an das Land gerichteten Stellungnahme zum neuen Bleiberecht für Jugendliche und Heranwachsende bittet die Diakonie das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, den Ausländerbehörden im Rahmen der rechtlichen Spielräume humanitär geprägte Umsetzungshinweise an die Hand zu geben. In NRW hielten sich zum 31. Dezember 2010 nach Auskunft des NRW-Innenministeriums 1 167 Jugendliche und weitere 996 Heranwachende auf, die nach dieser Regelung antragsberechtigt wären.

Die Diakonie weist darauf hin, dass immer noch ein rollierendes, dauerhaftes Bleiberecht für Menschen fehlt, die langjährig in Deutschland leben.

Nikolaus Schneider, Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche Deutschland und Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, formulierte dies schon im April 2009 bei der Vorstellung des Aufrufes der Kirchen im Landtag NRW wie folgt: „Humanitäre Kriterien bleiben weitgehend unberücksichtigt. Sie werden dem Primat zur „eigenständigen Sicherung des Lebensunterhaltes“ geopfert. Ist es etwa human, den Vorrang der an sich richtigen eigenständigen Lebensunterhaltssicherung für alle gelten zu lassen? Oder sollten nicht doch humanitäre Gesichtspunkte wie Erwerbsminderung, Krankheit, Behinderung, Traumatisierung, Alter und Pflegebedürftigkeit, Kinderreichtum und alleinerziehende stärkere Berücksichtigung finden? Ich frage mich: Wie steht es eigentlich um die internationale Glaubwürdigkeit, wenn wir in Deutschland mit den relativ wenigen Flüchtlingen derart hartherzig verfahren und zugleich von Syrien oder von armen afrikanischen Ländern die regionale Flüchtlingsaufnahme fordern?“

Die Diakonie ruft dazu auf, bei der interkulturellen Woche 2011 mit Politikern das Gespräch zum Bleiberecht zu suchen. Vordringlich sei in 2011 die Frage, dass die 21 000 in NRW vom vorläufigen Bleiberecht Begünstigten nicht an den Hürden der Regelung scheitern und zurück in die Duldung fallen. Aktuell sind mehr als 5 000 Menschen vom Verlust des Bleiberechts in NRW bedroht.

 

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