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24. Mai 2011

"Ökonomie trifft Diakonie"

Verleihung der Honorarprofessur an Uwe Becker

Der Rektor der EFH, Prof. Dr. Gerhard K. Schäfer, übergibt im Beisein von Studierenden die Ernennungsurkunde an Prof. Dr. Uwe Becker
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"Die Evangelische Fachhochschule R-W-L würdigt die herausragende Leistungen von Uwe Becker in den Feldern der diakonischen Praxis, der Diakoniewissenschaft und Sozialethik mit der Verleihung der Honorarprofessur", so Rektor Prof. Dr. Gerhard K. Schäfer in seiner Rede anlässlich einer öffentlichen Senatssitzung an der EFH. Erstmalig wurde eine Persönlichkeit, die nicht der Hochschule angehört, in dieser Weise ausgezeichnet. Schäfer würdigte besonders Beckers Veröffentlichungen zu Themen der Diakonie, Armut, Arbeitsmarktpolitik, Migration und Theologie der Zeitpolitik.

 

Ökonomie trifft Diakonie

Seine Antrittsvorlesung widmete Prof. Dr. Uwe Becker dem Thema "Diakonie trifft Ökonomie" (eine ausführlichere Darstellung findet sich weiter unten als PDF-Dokument). Becker beschrieb die zunehmende Angleichung des Sozialen an marktkonforme Mechanismen. Drei Faktoren hätten zu dieser Entwicklung wesentlich beigetragen:

 

Prof. Dr. Uwe Becker

Internationaler Konkurrenzdruck: "Mit dem Fall der Mauer und durch die Öffnung der osteuropäischen Märkte zu Beginn der 1990er Jahre wurde die Frage der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und der wirtschaftlichen Standortsicherung zunehmend unter dem Gesichtspunkt der sozialen Belastbarkeit wirtschaftlicher Erträge diskutiert. Das Niveau eines Sozialstaates bundesrepublikanischer Prägung - so die Behauptung - könne dem Konkurrenzdruck im internationalen Wettbewerb nicht länger standhalten."

Die "subjektbezogene Vermarktlichung" , "die den Marktgedanken bis in die Beschreibung erforderlicher Grundtugenden der Bürgerinnen und Bürger fortschreibt: Die "Selbstaktivierung" insbesondere der von Arbeitslosigkeit Betroffenen, die Einnordung des Verhaltens von Beschäftigten, sich flexibel und mobil als "Arbeitskraftunternehmer" den Bedingungen des Arbeitsmarkte anpassungsbereit zur Verfügung zu stellen,  die Übernahme von mehr Eigenverantwortung als Umschreibung monetärer Zusatzleistungen der Bürgerinnen und Bürger, um die Solidaritätsbrüche in den sozialen Sicherungssystemen zu kitten, das sind knapp umrissen Eckdaten, die anzeigen, dass das Leitbild des "homo oeconomicus" zum umfassenden regulativen Prinzip nicht nur staatlicher Intervention, sondern auch gesellschaftlicher Beziehungen insgesamt wurde."

Die Deformation des Gerechtigkeitsbegriffs: "In den 1980er Jahren war insbesondere der Kampf der IG-Metall zur Etablierung der 35-Stunden-Woche eine in breiten Gesellschaftsschichten akzeptierte, verteilungsorientierte Vitalisierung des Gerechtigkeitsgedankens: Die kollektive Reduktion von Arbeitszeit zugunsten der Schaffung von mehr Arbeitsplätzen. In den Folgejahren wurde dieser verteilungsorientierte Gerechtigkeitsgedanken vielfach in Misskredit gebracht, ohne jedoch den Begriff der Gerechtigkeit - wegen seiner breiten Akzeptanz - preis zu geben. Besondere Aufmerksamkeit widmete die neoliberale Ökonomie dem Begriff der "Befähigungsgerechtigkeit", allerdings ohne die konzeptionelle Differenzierung seiner originären Protagonisten, des indischen Ökonom Amartya Sen und der amerikanischen Philosophin, Martha Nussbaum, sachgemäß zu rezipieren.  Denn diese beiden hatten sehr wohl das unverzichtbare Zusammenwirken einer ausreichenden, ordnungspolitisch zu gewährleistenden materiellen Ressourcenausstattung einerseits und einer auf die individuellen Fähigkeiten, den functionings, und den Befähigungen, den capabilities, abzielenden Politik andererseits in Anschlag gebracht."

 

Becker weist darauf hin, dass eine Kultur der Befähigung nicht isoliert von externen Faktoren für die Nutzung erworbener Fähigkeiten realisierbar sei. Dazu gehörten eine materielle Ressourcenausstattung, effektiven Bildungszugänge und tatsächlich verfügbare Arbeitsplätze.

"Die Umsetzung von der Befähigung zur effektiven Verwirklichung wird zunehmend als Bringschuld der Betroffenen definiert und ihre Unterlassung entsprechend moralisiert, sanktioniert oder gar als schuldhaftes Verhalten kriminalisiert. Bemerkenswert genug, dass die Bundesregierung sich gegenwärtig selbst aus diesem Wenigen an vermeintlichen "Befähigungsleistungen" durch einen skandalösen Abbau von Eingliederungsmaßnahmen verabschiedet."

Wo in der Politik von Leistungs-, Befähigungs- oder Teilhabegerechtigkeit die Rede ist, verbleibe dies häufig im Modus der puren Behauptung. Eine Prüfung, ob diese Instrumente tatsächlich zu mehr effektiver Teilhabe, zu mehr effektiv ergriffenen Chancen und zu mehr effektiv erreichten Leistungszugängen beitragen, bleibe hingegen aus. Becker stellt dem einen biblischen Gerechtigkeitsbegriff entgegen, der eine hohe Affinität zur Idee der Verteilungsgerechtigkeit und der recht verstandene Befähigungsgerechtigkeit habe.

Prof. Dr. Uwe Becker und Dr. Moritz Linzbach in der Aula der EFH


Diakonische Bedrängnisse

Die Vermarktlichung des Sozialen sei auch daran zu erkennen, dass die Vorrangstellung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege seit den 1990er Jahren immer weiter zurückgedrängt werde. Für die öffentliche Hand zähle nicht mehr die Sonderrolle der freigemeinnützigen Träger, sondern alle, ob freigemeinnützig oder privat-gewerblich, werden unterschiedslos als Leistungserbringer verstanden. Beschleunigt werde diese Konkurrenzsituation und Herstellung eines "Sozialmarktes" durch die Etablierung von neuen Steuerungsmodellen auf der oftmals entscheidenden kommunalen Ebene, den sogenannten Methoden des "New Public Management". In der Praxis seien die Anforderungen an die Qualität sozialer Dienstleistungen oft nicht mehr kostendeckend unterlegt,  was diakonische Träger und Unternehmen zu Kosten senkenden, betrieblichen Reorganisationsmaßnahmen zwinge.

"Dazu zählt die Veränderung von Personalschlüsseln, Verdichtung der Arbeit, Neuordnung der Geschäftsfeldpolitik, Fusionen von Einrichtungen und Trägern, Ausgliederung von Mitarbeitenden in gewerbliche Betriebsgesellschaften (Outsourcing), Akquise von projektbasierten Finanzierungsquellen mit entsprechend nur befristet eingestelltem Personal, Einrichtung von Leih- und Zeitarbeit als Flexibilisierungselement zum Ausgleich von betrieblichen Auslastungsschwankungen. Die Paradoxie, die hier unmittelbar wirksam wird, betrifft die Tatsache, dass einerseits der Personaleinsatz im sozialen Sektor zentraler fachlicher Erfolgsfaktor ist, aber andererseits eben auch wesentlicher Kostenfaktor."

Daraus ergäben sich Spannungsverhältnisse in Hinblick auf Identität und Glaubwürdigkeit der Diakonie. Daraus könnten innerdiakonische Konflikte entstehen, die durch die ökonomischen Veränderungen provoziert seien, aber innerhalb der Diakonie gelöst werden müßten. Eine wichtige Frage sei der Stellenwert der theologischen Grundlagen für die Arbeit der Diakonie: Der Protestantismus neige dazu, sich unterscheiden zu wollen. Die Differenz werde oft als maßgebliches theologisches Kriterium bemüht für die Beantwortung der Frage, "ob wir protestantisches Gebiet antreffen oder nicht. Becker weiter:

"Diese sogenannte "Propriumsdiskussion", - Proprium heißt "das Eigentliche" - wird nun auch auf die Diakonie übertragen und bringt sie damit in eine gewisse Verlegenheit. Was soll bei der Diakonie anders sein, wenn die Ökonomie unabhängig von Konfession und Tradition ihre Sachzwänge gleichermaßen über alle und alles legt?"

Die zu klärende Frage sei, ob die Diakonie zwingend anders sein muss als andere, insbesondere dann, wenn an der Qualität der professionellen Arbeit Dritter nicht zwingend etwas zu kritisieren ist.

"Nicht die Differenz gegenüber Dritten ist das diakonisch maßgebliche Kriterium, sondern die Möglichkeit zur Umsetzung und Organisation der Arbeit nach eigenen ethischen Kriterien.  Mit anderen Worten: Die Reichweite der theologisch-ethischen Kriterien für die diakonische Arbeit ist nicht begrenzbar auf das Nischendasein weicher Faktoren wie christlich motivierte Mitarbeitende, Andachten, theologische Leitbilder und Besuchsdienstgruppen. Sie fragt die betrieblichen Kernprozesse, also die Prozesse in Erziehung, Pflege, Beratung und Betreuung an, inwieweit hier - erkennbar und erlebbar für die Betroffenen - die ethischen und theologischen Grundlagen der Diakonie identifiziert werden können."

Diese Dimension betreffe auch die Qualität der Arbeitsverhältnisse und insofern die erforderliche Treue der diakonischen Unternehmen und Einrichtungen zum kirchlich-diakonischen Arbeitsrecht.

"Weitgehend kann bilanziert werden, dass nicht die mit den öffentlichen Tarifen vergleichbare materielle und entgeltbezogene Ausgestaltung des  kirchlich-diakonischen Arbeitsrechts das Problem ist, sondern seine Unterwanderung. So sehr betriebswirtschaftlich im Einzelfall aufgrund des Kostensenkungsdrucks der Kostenträgerseite Ausgründungen von Betriebsanteilen oder auch Inanspruchnahme von Leih- und Zeitarbeit nachvollziehbar sein mögen, so problematisch sind sie doch für das Selbstverständnis der Diakonie.  Verletzungen wesentlicher Mitgliedschaftspflichten, und um die handelt es sich bei Zuwiderhandlung gegen das kirchlich-diakonische Arbeitsrecht, provozieren bei den gliedkirchlichen diakonischen Werken die Androhung des Ruhens der Mitgliedschaft gegenüber diesen Trägern oder gar den Entzug der Mitgliedschaft. Paradox genug, da diese gliedkirchlichen Werke, die sogenannten Landesverbände der Diakonie, ihre Finanzierung zu einem großen Teil durch Mitgliedschaftsbeiträge generieren müssen."

Dies werfe auch die Frage nach der Zukunft des sogenannten "Dritten Weges" auf, also die Frage, ob das nach eigenen Kriterien und auf der Grundlage des ohne Streik ausgestaltete kirchlich-diakonische Arbeitsrecht langfristig Bestand habe.

Weitere Informationen

Antrittsvorlesung von Prof. Dr. Uwe Becker
Ökonomie trifft Diakonie: Bericht zur Antrittsvorlesung von Prof. Dr. Uwe Becker

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