27. September 2011
Ist eine betreuungsrechtliche Unterbringung noch zeitgemäß?
Jahrestagung des Diakonischen Fachverbands der Betreuungsvereine

Pfarrer Dr. Martin Hamburger
Vorsitzender des Fachverbandes

Neu im Vorstand: Olaf Potthoff
Ist eine betreuungsrechtliche Unterbringung noch zeitgemäß? Diese Frage stand im Zentrum eines Fachtags im Rahmen der Jahrestagung des Diakonischen Fachverbandes der Betreuungsvereine am 22. und 23. September in Mainz. Konsens war, dass Unterbringungen in der betreuungsrechtlichen Praxis nicht ganz zu vermeiden sind. "Sie sollten aber nicht daraus resultieren, dass das Umfeld mit dem Verhalten der betroffenen Menschen nicht klar kommt", so Waltraud Nagel, Geschäftsführerin des Fachverbands.
Bei den turnusgemäßen Vorstandswahlen für den Fachverband wurde der alte Vorstand wiedergewählt. Neu im Vorstand ist Olaf Potthoff vom Betreuungsverein des Diakonischen Werkes des Evangelischen Kirchenkreises Lennep.
Allein Gründe, die den betroffenen Menschen im Blick haben, dürften für die Entscheidung maßgeblich sein, eine Unterbringung zu veranlassen. Eine Entscheidung zur Zwangseinweisung sollte deshalb der Prüfung nach bestimmten Kriterien standhalten. Allzu oft würden in den Verfahren Fehler gemacht, die von den rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern zu hinterfragen sind, so der Richter Mückner in seinem ersten Vortrag.
Prof. Dr. Fröschle diskutierte in seinem Referat die verschiedenen Unterbringungsformen, in denen den rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern jeweils andere Rolle zugewiesen wird. Er machte Vorschläge zu einer Änderung der Unterbringungsgesetzgebung mit einer klareren Aufgabenverteilung zwischen den beteiligten Institutionen und Akteuren. Unterbringungen sollten vermieden werden, sofern andere Angebote und Maßnahmen greifen können.
Dr. Albers, der Leiter des sozialpsychiatrischen Dienstes im Kreis Mettmann ging auf Möglichkeiten und Grenzen der sozialpsychiatrischen Versorgung ein. Er zeigte, dass Angebote, die für den betroffenen Menschen zur Stabilisierung nötig wären, dann scheitern, wenn es keine Vernetzung und Kommunikation zwischen den Hilfesystemen gibt. Ob es hier zu einer Verbesserung kommen kann, wurde vom Referenten angesichts der geringer werdenden finanziellen Mittel bezweifelt. Den Abschluss des ersten Tages bildeten Arbeitsgruppen, die die Auseinandersetzung mit dem eigenen betreuerischen Handeln zum Ziel hatten.
Am zweiten Tag betonte Olaf Noll vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie die wichtige Rolle, die Betreuungsvereine im Betreuungswesen aus Sicht der rheinland-pfälzischen Landesregierung haben. Dies werde durch das neue Ausführungsgesetz untermauert. Die Rolle der Betreuungsvereine wurde auch bei den letzten Sitzungen der Interdisziplinären Arbeitsgruppe zur Verbesserung des Betreuungsrechts im Bundesjustizministerium ausführlich diskutiert. Der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe werde im November 2011 vorliegen, berichtete Klaus Niel von der Diakonie Düsseldorf, der als Vertreter der Betreuungsvereine an der Arbeitsgruppe teilnimmt. Ob daraus Gesetzesänderungen folgten, sei noch unklar.
Die Mitgliederversammlung des Fachverbandes bildete den Abschluss am Freitag, dem 23.09.2011. Der Diakonische Fachverband der Betreuungsvereine wurde 2008 gegründet. Turnusgemäß fanden nach 3 Jahren Wahlen zum Vorstand statt. Dr. Martin Hamburger wurde für eine neue Amtsperiode zum Vorsitzenden gewählt. Der alte Vorstand stellte sich geschlossen erneut zur Wahl und wurde wiedergewählt. Eine Beisitzerstelle war nicht besetzt. Olaf Potthof vom Betreuungsverein des Diakonischen Werkes des Evangelischen Kirchenkreises Lennep wurde neu gewählt. Somit gehören dem Vorstand Dr. Martin Hamburger aus Wuppertal als Vorsitzender, Jürgen Etzel aus Trier, Susanne Flocke aus Köln, Thomas Holtzmann aus Leverkusen, Christian Korte aus Unna, Klaus Niel aus Düsseldorf, Olaf Potthof aus Remscheid, Wolfram Schül aus Minden und Lars Timm aus Bielefeld an.
Weitere Informationen
- Webseiten des Fachverbands
- www.fachverband-betreuungsvereine.de