21. Dezember 2011
Diakonie begrüßt Bundeskinderschutzgesetz
Viele Fragen der Umsetzung aber noch ungeklärt

Matthias Lehmkuhl, Referatsleitung Erzieherische Hilfe, LWL Landesjugendamt, Maria Loheide, Sozialpolitischer Vorstand des Diakonischen Werkes der EKD, Sarah Steinfeld, Referentin Sozialrecht, Diakonie RWL
„Wir begrüßen das Bundeskinderschutzgesetz. Aber wir bedauern, dass das Gesundheitswesen keinerlei Beitrag zur Verwirklichung des Kinderschutzes bei der Finanzierung der Familienhebammen sowie der Netzwerke Früher Hilfen erbringen will“, so Maria Loheide, Sozialpolitischer Vorstand des Diakonischen Werkes der EKD, auf einer Fachtagung zum Bundeskinderschutzgesetz der Diakonie RWL.
Sarah Steinfeld, Juristin bei der Diakonie RWL, bemängelte, dass es versäumt worden sei, im Gesetz einen Anspruch auf Beratung für die Familien festzuschreiben. Im Gegensatz zu dem ersten Entwurf finde das aktuelle Bundeskinderschutzgesetz aber eine große Zustimmung unter den Verbänden.
Bernt-Michael Breuksch vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW wies bei der Fachtagung darauf hin, dass das Kernstück des Bundeskinderschutzgesetzes – der geplante Aufbau Früher Hilfen mittels Familienhebammen zum Schutz der Allerkleinsten vor Vernachlässigung und Misshandlung – nicht alleine von den Ländern und Kommunen refinanziert werden könne. Diese hätten schon die Lasten des Ausbaus der U 3-Betreuung zu tragen. Das Land NRW plane erst einmal kein eigenes Landeskinderschutzgesetz.
„Leider ist die Regelung, nach der Rahmenverträge auf Landesebene abgeschlossen werden sollten, um grundsätzliche Fragen vorzuklären, aus dem Gesetz gestrichen worden“, so Susanne Roepke, Juristin bei der Diakonie RWL, „und ohne ein eigenes Landeskinderschutzgesetz wird die Umsetzung auf die örtliche Ebene verlagert und dadurch zu unterschiedlichen Standards bei den Kommunen führen."
Das Bundeskinderschutzgesetz tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft. Der Kinderschutz soll durch stärkere Prävention und Vernetzung aller Beteiligten nachhaltig verbessert werden. Kernstück ist der geplante Ausbau Früher Hilfen, um Familien passgenau zu helfen. Zudem soll es aber auch Berufsgeheimnisträgern wie Kinderärzten oder Lehrern erleichtert werden, bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung das Jugendamt zu informieren, ohne eine Schweigepflichtverletzung zu begehen. Außerdem können durch die Ausweitung der Vorlagepflicht von Führungszeugnissen einschlägig Vorbestrafte von Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe ausgeschlossen werden.
Weitere Informationen
- Maria Loheide, Sozialpolitischer Vorstand des Diakonischen Werkes der EKD
- Grußwort zur Fachtagung zum Bundeskinderschutzgesetz der Diakonie RWL am 2. Dezember 2011
- Vortrag Bernt-Michael Breuksch, Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW
- Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes - Eine erste Einschätzung aus der Sicht des Landes NRW
- Vortrag Susanne Roepke, Referentin Sozialrecht, Diakonie RWL
- Änderungen im SGB
- Vortrag Sarah Steinfeld, Referentin Sozialrecht, Diakonie RWL
- Eckpunkte und Aufbau des Bundeskinderschutzgesetzes, Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz
- Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF)
- SYNOPSE zum Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG)