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3. Juli 2012

Rechtsgutachten belegt Schutzverpflichtung des Bundes für Frauen bei Gewalt

Diakonie RWL hofft auf bessere Finanzierung von Frauenhäusern

Hiltrud Wegehaupt-Schlund, Referentin Diakonie RWL

Schutz und Hilfe bei häuslicher und sexualisierter Gewalt sind für Frauen in Deutschland vielerorts wegen Finanzierungsmängeln nicht ausreichend gewährleistet. Das jetzt veröffentlichte Rechtsgutachten „Der Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder“ belegt die rechtliche Schutzverpflichtung des Bundes. Beauftragt wurde das Gutachten auf Bundesebene von den Verbänden AWO, Caritas, Sozialdienst katholischer Frauen, DRK, Diakonie und dem Paritätischen Gesamtverband. „Wir erwarten, dass sich mit diesem Rechtsgutachten die finanziellen Bedingungen für die Aufnahme von Frauen in Frauenhäusern verbessern wird, unabhängig von Herkunft, Wohnort, Einkommen, Aufenthaltsstatus, sexueller Identität oder Behinderung so Hiltrud Wegehaupt-Schlund, Referentin bei der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe. Dies seien gute Aussichten auch für die diakonischen Frauenhäuser in Rheinland, Westfalen und Lippe.

 

Bunter Flickenteppich aus Finanzierungsmodellen

Unterstützungseinrichtungen für Frauen, wie zum Beispiel Frauenhäuser, haben ein chronisches Finanzierungsproblem. „Die derzeitige Finanzierung des Frauenhilfenetzwerkes ist ein bunter Flickenteppich aus verschiedenen Finanzierungsmodellen der Länder und Kommunen. Wir benötigen eine bundesweite finanzielle Gesamtverantwortung“, kritisiert Maria Loheide, Sozialpolitischer Vorstand beim Diakonie Bundesverband. Sonst bleibe die freiwillige Finanzierung von Frauenhäusern und ambulanten Beratungseinrichtungen weiter von Kürzungen bis hin zu Schließungen bedroht.

Ein unzureichender Schutz hat für die Frauen nicht nur weitreichende negative gesundheitliche Auswirkungen, sondern beeinträchtigt auch ihre familiären und sozialen Beziehungen sowie ihre beruflichen Chancen. Besonders die Kinder leiden oft ein Leben lang unter den Gewalterfahrungen. „Wir brauchen ein mit ausreichenden Mitteln ausgestattetes Hilfe- und Unterstützungssystem“, so Wegehaupt-Schlund.

Die bisherigen unterschiedlichen Finanzierungsregelungen haben enorme negative Konsequenzen. So sind manche Frauen, wie Studentinnen, bestimmte Gruppen von Migrantinnen oder besonders gefährdete Frauen aus anderen Bundesländern und Kommunen von Hilfen ausgeschlossen, wenn der Frauenhausaufenthalt nach dem Sozialgesetzbuch II finanziert wird. Im schlimmsten Fall müssen Frauen mit ihren Kindern in Gewaltbeziehungen verbleiben oder dorthin zurückkehren.

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