27. Juni 2012
"Sozialer Empfangsraum" - Angehörige(n) helfen, damit Straffällige wieder ins Leben zurückfinden
Fachtagung der Straffälligenhilfe der Diakonie RWL

Melanie Mohme, Thomas Wendland, Diakonie für Bielefeld, Lutz Greger, Vorsitzender Fachverband Straffälligenhilfe
„Angehörigenarbeit und Bedeutung sozialer Beziehungen für Straffällige“, so lautete das Thema der Fachtagung des Evangelischen Fachverbandes Straffälligenhilfe der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe. Expertinnen und Experten waren ins „Lighthouse“ nach Essen gekommen, um Impulse zu hören und Praxiserfahrungen auszutauschen. Wenn ein Familienvater in den Knast muss, dann bleiben Kinder außerhalb der Mauern zurück – das belastet die Betroffenen und erschwert die Integration.
Nicht noch mehr Stacheldraht um die Nase
Gefängnisseelsorger Lutz Greger aus Attendorn, Vorsitzender des Evangelischen Fachverbandes Straffälligenhilfe, wählte zur Einstimmung ein Wort aus dem Buch Ruth im Alten Testament, wo es heißt: „Wo du hingehst, da will ich auch hingehen; wo du bleibst, da bleibe ich auch.“ Ein beliebter Trauspruch, der nicht nur fröhliche Verheißung bietet, sondern auch sehr geerdet die Wirklichkeit von Beziehungen in den Blick nimmt. „Was wird aus Beziehungen, wenn die Justiz mit im Beziehungsboot sitzt?“, so Gregers Kernfrage. Er bedauerte, dass in der etablierten Paartherapie die Probleme von Strafgefangenen nur ein Nischenthema darstellen.

Wilfried Mainzer, Ministerialdirigent Justizministerium Düsseldorf
Ministerialdirigent Wilfried Mainzer, im Düsseldorfer Justizministerium für die Abteilung Justizvollzug zuständig, nutzte sein Grußwort für eine empathische freie Rede, in der er die Sensationsgier von Politik und Medien in Sachen Strafvollzug geißelte. Populistische Forderungen nach Verkürzung von Besuchszeiten oder „noch mehr Stacheldraht um die Nase“ lehnte er ab. Er berichtete von vielen kleinen Erfolgen. Es gelte, die besonnenen Kräfte zu stärken und ein „Behandlungsbündnis“ für die Gefangenen zu schmieden. „Wenn es gelingt, soziale Kontakte und Hilfsangebote aufrecht zu erhalten, dann kann die Integration in Beruf und Gesellschaft nach der Haftentlassung gelingen“, so seine nüchterne Feststellung. Dabei sind die Angehörigen der Gefangenen stark gefordert, manchmal überfordert. Da den Justizbediensteten von den Insassen naturgemäß eher Misstrauen entgegen gebracht werde, komme dem Einsatz der Diakonie eine hohe Bedeutung zu. „Wir wollen sie nicht wieder haben“, formulierte er mit Blick auf die etwa 17.000 Inhaftierten in den 37 Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen. Damit dieses Ziel erreicht wird, muss ein gutes „integratives Übergangsmanagement“ gestaltet werden, bei dem die Diakonie ein wichtiger Partner ist. Schon aus der Anstalt heraus müsse mit den Angehörigen gearbeitet werden. Zum Bau „sozialer Empfangsräume“ gehöre aber auch, dass die Öffentlichkeit den Gefangenen nach der Entlassung wieder Chancen einräume. In diesen Prozessen von Schuld und Scheitern, Akzeptanz und Neuanfang habe die Diakonie eine wichtige „Brückenfunktion“ und sei ein wesentlicher Vertragspartner. Wilfried Mainzer berichtete, dass der Entwurf für ein Strafvollzugsgesetz für Nordrhein-Westfalen fertig gestellt ist und dass entsprechende Leitlinien für einen wirksamen Behandlungsvollzug auf den Weg gebracht werden.
Haftstrafen treffen Verurteilte – und ihre Familien
Der Sozialarbeiter und Therapeut Dr. Gernot Hahn (Nürnberg) berichtete über seine Grundlagenforschungen zur Bedeutung von Familien und sozialen Bindungen in der Straffälligenhilfe. Haftstrafen, so machte er deutlich, richten sich gegen den Verurteilten – aber auch gegen die Familien. Die Familien der Inhaftierten sollten als Ressourcen bei der Wiedereingliederung stärker wahrgenommen werden. Insbesondere sollte sich der Blick viel stärker auf die Kinder richten. Allerdings stoße soziale Integration auch an Grenzen. Soziale Unterstützung, so der Referent, sei wie Kraftsport: „Kraft bekommen wir, indem wir Dinge tun, die Kraft kosten.“
Dr. Wolfgang Spellmeyer, Geschäftsführer Haus Bruderhilfe des Evangelisch-Freikirchlichen Sozialwerks Essen, richtete selbstkritische Blicke auf die Wohnungslosenhilfe. Für konstruktive Angehörigenarbeit gebe es bislang kein Konzept. Wie soll Angehörigenarbeit in der stationären Wohnungslosenhilfe aussehen? Die jetzt überwiegend alleinstehenden Männer sind zu 55 Prozent vorbestraft und haben zu 80 Prozent Schulden von 10.000 Euro und mehr. Aus therapeutischer Sicht kommt die Flucht in neue Beziehungen einer Selbstaufgabe gleich und wird leicht zum Therapiehindernis. Spellmeyer motivierte dazu, diese blinden Flecken der sozialen Arbeit anzugehen.
„Familie ist da, wo Kinder sind“ – ein scheinbar schlichter Ausgangspunkt für das Engagement von Melanie Mohme und Thomas Wendland von der Diakonie für Bielefeld. Die Anschlussfrage aber hat es in sich: „Gilt das auch im Vollzug?“ Mit Originaltönen von Betroffenen und Filmausschnitten berichteten die beiden über „Freiräume“,ein Angebot der Straffälligenhilfe der Diakonie für Bielefeld. Sie zeigen, wie sich im offenen und auch geschlossenen Vollzug Väter, Mütter und Kinder begegnen können. Da wird dann ein Kindergeburtstag im Besuchsraum der JVA nachgefeiert, da können Väter mit ihren Kinder toben, spielen und knuddeln, da können, wenn auch begleitet und inszeniert, zumindest Reste von Familienleben stattfinden, auch wenn weite Wege zu fahren und Mauern zu überwinden sind. „Kinder stellen ihren Vätern auch unbequeme Fragen“, stellt Thomas Wendland klar. Aber die Kinder sagen auch, dass sie ihre Väter (oder Mütter) sehen wollen. Um Kuschelvollzug und Kinderkram geht es hier nicht. Familienarbeit im Strafvollzug ist hochprofessionelle, anspruchsvolle soziale Arbeit, die mit hohen Standards arbeitet und allen Beteiligten viel abverlangt, so aber die Chance erhöht, dass straffällig Gewordene Verantwortung für sich und ihre Angehörigen, vor allem die Kinder, übernehmen. Ein oft übersehener Gesichtspunkt ist wichtig: Das elterliche Sorgerecht ruht nicht während der Haft und die gesetzlich verankerten Rechte von Kindern und Eltern dürfen nicht wegen Inhaftierung ausgehebelt werden. Vom anrührenden Kinderspiel zum Einsatz für soziale Rechte ist es nur ein kleiner Schritt.

