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Grundlagen
Die Einführungslehrgänge basieren auf § 25a Zivildienstgesetz und bieten Zivildienstleistenden die Möglichkeit, vor dem Hintergrund sich verändernder gesellschaftlicher Bedingungen, eigene Lebens- und Arbeitserfahrungen zu reflektieren, zu verarbeiten und eigene Handlungsperspektiven zu entwickeln.
Die Seminargruppe des Einführungslehrgangs ist zum einen Lernfeld, zum anderen werden in ihr Probleme reflektiert und Ansätze zur Bewältigung entwickelt. Da die Lehrgangsarbeit prozess- und teilnehmerorientiert erfolgt, entscheiden die Zivildienstleistenden in ihrem Lehrgang über die Themen und Inhalte der Lehrgänge mit. Sie reflektieren und verarbeiten Erlebnisse und Erfahrungen aus der Praxis und aus ihrem persönlichen Leben. Die Zivildienstleistenden nehmen Lernerfahrungen aus der Seminargruppe mit in die Arbeit in den Einsatzstellen und beziehen sie in ihr alltägliches Leben ein.
Die in den Arbeitsfeldern Behindertenhilfe, Psychiatrie und Heimerziehung tätigen Zivildienstleistenden werden gemeinsam in den ersten vier Monaten ihres Dienstes abgeordnet. Für ZDL in Kirche und Diakonie findet die Einführung in zwei getrennten Lehrgängen statt. Die Einführung des ZDL in Rechte und Pflichten sowie Wesen und Aufgabe des Zivildienstes obliegt dem Bund, die fachliche Einführung übernimmt im Auftrag des Staates das Diakonische Werk.
Ziele
Ziele des Lehrgangs sind die Sensibilisierung für die Lebensgeschichte und Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in der Heimerziehung, von Menschen mit geistiger bzw. körperlicher Behinderung und psychisch erkrankten Menschen. Vermittlung von Grundkenntnissen in den Bereichen Wahrnehmung und zwischenmenschliche Kommunikation, Information über einzelne Fragestellungen im Zusammenhang mit geistigen oder körperlichen Behinderungen oder Themen aus den Bereichen der Pädagogik und der Psychologie sind weitere Inhalte der Lehrgänge.
Mit abwechslungsreicher Methodik und bevorzugt in Kleingruppen bieten wir allen Teilnehmern die Möglichkeit, auch über sensible und persönliche Probleme zu sprechen.
In den weitgehend selbst gewählten Arbeitsgruppen werden darüber hinaus folgende Aspekte berücksichtigt:
- Psychische und soziale Situation des behinderten/verhaltensauffälligen Menschen und der Betreuungskräfte;
- eigenes Verhältnis zu Behinderungen und Krankheiten;
- Vorurteile, Interpretationen und Wahrnehmungen;
- Aggressionen;
- Umgang mit offenen Problemen;
- Praxistransfer