Diakonisches Werk Westfalen

Das Diakonische Werk von Westfalen


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Über das Werk

Das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche von Westfalen - Landesverband der Inneren Mission - e.V. ist der evangelische Wohlfahrtsverband im Bereich der Evangelischen Kirche von Westfalen. Das Diakonische Werk führt auch die Arbeit des Evangelischen Hilfswerkes Westfalen fort. Im Diakonischen Werk sind rund 1.250 Träger diakonisch-missionarischer Dienste, Einrichtungen, Anstalten und Werke im Bereich der Evangelischen Kirche von Westfalen zu gegenseitiger Förderung und Unterstützung und zur Durchführung gemeinsamer Aufgaben zusammengeschlossen und zeigen damit ihre kirchliche Bindung und Ausrichtung. Grundlagen des Diakonischen Werkes Westfalen sind die Satzung in der novellierten Fassung vom 1. Juni 2007 und das Kirchengesetz über das Diakonische Werk vom 13. November 2003. In der Satzung werden unter anderem Rechtsform (Verein), Zweck und Aufgaben, Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie die Organe des Werkes – Zusammensetzung und Aufgaben – bestimmt.

Organe des Werkes

  • Verwaltungsrat: Der Verwaltungsrat berät und beschließt, gestützt auf die Beschlüsse der Hauptversammlung, über die Grundsätze für Planung, Gestaltung und Durchführung der Arbeit im Bereich des Diakonischen Werkes Westfalen.
  • Vorstand: Der ehrenamtliche Vorstand Pastor Günther Barenhoff ist für die ordnungsgemäße Führung der Geschäfte verantwortlich.

Satzung und Diakoniegesetz

Satzung des Diakonischen Werkes Westfalen
Satzung_DW_Westfalen.pdf
Diakoniegesetz der Evangelischen Kirche von Westfalen
Diakoniegesetz_Westfalen.pdf