Das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche im Rheinland e.V. ist das der Evangelischen Kirche im Rheinland zugeordnete kirchliche Werk. In ihm sind die Evangelische Kirche im Rheinland, ihre Kirchenkreise und Kirchengemeinden sowie deren Verbände und auf ihren Antrag andere selbstständige Träger, die den diakonisch-missionarischen Auftrag unterstützen, unbeschadet ihrer Rechtsform zusammengeschlossen. Das Werk hat rund 1500 Mitglieder.
Geschichte
Innere Mission und Hilfswerk der Evangelischen Kirche im Rheinland haben sich am 18. Januar 1963 zu einem gemeinsamen Werk zusammengeschlossen, das den Namen "Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche im Rheinland" führt. Seit dem 1. Juli 2008 hat das Diakonische Werk im Rheinland seine Arbeit mit dem Diakonischen Werk in Westfalen zusammengeführt im Verein Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe (www.diakonie-rwl.de).
Grundlagen des Diakonischen Werkes sind die seit 1963 bestehende Satzung in der novellierten Fassung vom 16. Mai 2006 und das Kirchengesetz über das Diakonische Werk vom Januar 2005. In der Satzung werden u.a. Rechtsform (Verein), Zweck und Aufgaben, Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie die Organe des Werkes – Zusammensetzung und Aufgaben – bestimmt.
2008 hat das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche im Rheinland e.V. mit dem Diakonischen Werk von Westfalen - Landesverband der Inneren Mission - e.V. und dem Diakonischen Werk der Lippischen Landeskirche den Verein "Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V." gegründet. Seit dem 1. Juli 2008 werden alle Aufgaben von dem neuen Verein wahrgenommen. Ausnahme ist das Verbandswesen.
